90 Jahre Frauenwahlrecht in Deutschland – Seemann fordert Frauen in die Wahlen

Schwerin.Die Parlamentarische Staatssekretärin für Frauen und Gleichstellung des Landes Mecklenburg-Vorpommern Dr. Margret Seemann (SPD) fordert die Frauen auf, von Ihrem passiven Wahlrecht Gebrauch zu machen.

Angesichts der im Juni 2009 in Mecklenburg-Vorpommern stattfindenden Kommunalwahlen appelliert Margret Seemann an die Frauen: „Machen Sie von Ihrem Recht Gebrauch und stellen Sie sich zur Wahl. Es ist dringlicher denn je, dass noch mehr Frauen in der Politik mitmischen und unser Bundesland mit gestalten. Lassen Sie sich die Chance dazu nicht entgehen.“

Anlass dazu sieht Seemann im heute nunmehr 90 Jahre bestehenden Wahlrecht für Frauen in Deutschland. Am 12. November 1918 erlangten Frauen durch den „Aufruf des Rates der Volksbeauftragten an das deutsche Volk“ das aktive und passive Wahlrecht. Vorreiter in Europa war jedoch Finnland, das als erstes europäisches Land schon 1906 Frauen das Wahlrecht gewährte. Schlusslicht bildete Liechtenstein im Jahre 1984.

Heute als selbstverständlich betrachtet, war das Wahlrecht für Frauen lange nicht Bestandteil der Politik in Deutschland. Und trotz der Erlangung dieses hart erkämpften Rechtes machen noch immer zu wenig Frauen Gebrauch davon.

Denn das Wahlrecht von Frauen geht über das „Wählerin-Sein“ sein hinaus. Bei den letzten Bundestagswahlen im Jahr 2005 gingen 72,1 %*  der Frauen und 70,1 %** der Männer wählen. Der Anteil von Frauen und Männern, die an die Wahlurne treten, ist in etwa gleich hoch. Im Falle von „Gewählte“ oder „Gewählter“ sein, sieht es deutlich anders aus. Im Bundestag sind die Frauen mit 31,8 % in der Minderheit. Im internationalen Vergleich liegt die Bundesrepublik damit nur auf dem 17. Platz. Auch auf Landesebene bietet sich dieses Bild. So sitzen im Landtag von Mecklenburg-Vorpommern neben 54 männlichen Abgeordneten nur 17 Frauen.