„Woche des Sehens“

Blinde und sehbehinderte Jugendliche bei Ausbildung nicht diskriminieren

Anlässlich der „Woche des Sehens“ erklärt die behindertenpolitische Sprecherin der Linksfraktion, Irene Müller:
„In diesem Jahr geht es in der ‚Woche des Sehens’ ganz besonders um Bildung und Ausbildung sowie das Berufsleben sehbehinderter Menschen. Kinder und Jugendliche erhalten eine schulische Bildung, welche der schulischen Bildung eines Kindes ohne Behinderung entspricht. Folglich müssten sie auch die gleichen Ausbildungschancen haben. Dies ist aber in der Realität nicht so.

So gibt es in Mecklenburg-Vorpommern für blinde Jugendliche keine Angebote für eine Facharbeiterausbildung. Aber selbst wenn sie mit bestandener Berufsausbildung aus anderen Bundesländern zu uns zurückkommen, haben sie immer wieder Probleme, die gleiche Anerkennung wie ihre nicht behinderten Kollegen zu finden. Bei den Arbeitgebern stoßen sie oft an eine Mauer aus Vorurteilen und Berührungsängsten: Blinde und Sehbehinderte seien besonders verletzungsanfällig und könnten als Arbeitskraft ausfallen, sie hätten Schwierigkeiten, sich einzufügen, und anderes mehr führt zu Diskriminierung.

Blinde und sehbehinderte Menschen wollen aber chancengleich behandelt danach beurteilt werden, was sie leisten können. Wie jeder und jede andere sind sie stolz auf ihre Fähigkeiten, dabei haben sie mit ungleich höheren Belastungen zu kämpfen. Viele Dinge des täglichen Bedarfs können nicht einfach im Einkaufszentrum erworben werden. Das gilt auch für Schreibpapier und die entsprechende Literatur in Braille-Schrift – Dinge, die in Bildung und Ausbildung unerlässlich sind. Als Nachteilsausgleich wird im Land das Blindengeld gewährt, um wenigstens annähernd die Nachteile gegenüber den nicht behinderten Menschen auszugleichen. Auch im Interesse der Chancengleichheit für blinde Kinder und Jugendlichen bei Bildung und Ausbildung darf das Landesblindengeld nicht angetastet werden.“