Weitere Mittel für die frühkindliche Bildung

Landeshauptstadt Schwerin erhält zusätzliche Mittel für Verbesserung der frühkindlichen Bildung und Betreuung

Das Rathaus in Schwerin. Foto: M.M.

Die Landeshauptstadt Schwerin erhält zusätzliche Mittel für die Verbesserung der Kindertagesförderung in Höhe von rund 364.000 Euro. Einen entsprechenden Vertrag haben Sozialministerin Stefanie Drese und Oberbürgermeister Dr. Rico Badenschier unterzeichnet. Die Mittel stammen aus dem nicht verbrauchten Betreuungsgeld des Bundes.

„Ich freue mich sehr, dass in Schwerin damit die frühkindliche Bildung und Betreuung weiter ausgebaut werden kann“, sagte Drese. „Die Kommune und deren politische Gremien entscheiden dabei selbst, wohin die Mittel konkret fließen. Bedingung ist aber, dass sie für den Bereich der Kindertagesbetreuung verwendet werden. Auch pädagogische Qualifizierungsmaßnahmen sowie Investitionen in Ausstattungen oder Räume sind möglich“, so die Sozialministerin.

Oberbürgermeister Dr. Badenschier betonte: „Mit den zusätzlichen Mitteln können wir wichtige Verbesserungen für die Kinder unserer Stadt realisieren. Wir schlagen unseren politischen Gremien eine Liste zur Abstimmung vor, die z.B. den Brandschutz in einer Kita dahingehend verbessert, dass ein Sportraum im Keller wieder nutzbar wird. An der Astrid-Lindgren-Schule möchten wir dringend das Hortangebot ausbauen, damit wir genug Plätze für alle Kinder anbieten können. Unsere neue Kita im Mueßer Holz benötigt zusätzliche Mittel für die Ausstattung und auch die Kindertagespflegepersonen möchten wir bei der Anschaffung von Spielgeräten und anderen Dingen unterstützen.“

Insgesamt erhalten die Landkreise und kreisfreien Städte in Mecklenburg-Vorpommern in diesem Jahr nochmals 5,74 Millionen Euro aus dem nicht verbrauchten Betreuungsgeld, das der Bund über Umsatzsteueranteile an Mecklenburg-Vorpommern weitergibt. Die Verteilung auf die Landkreise und kreisfreien Städte erfolgt auf der Basis der Zahl der Kinder im Alter von 0 bis 10 Jahren entsprechend der amtlichen Bevölkerungsstatistik zum 31.12.2017.

Das Bundesverfassungsgericht urteilte im Juli 2015, dass das Betreuungsgeld gegen das Grundgesetz verstoße. Die damalige Bundesfamilienministerin Manuela Schwesig hatte daraufhin durchgesetzt, dass die Mittel den Ländern zur Verbesserung der Kindertagesbetreuung zur Verfügung gestellt werden.

Pressemitteilung / Ministerium für Soziales, Integration und Gleichstellung M-V