Verwaltungsgericht lässt sich von Sicherheitshysterie nicht anstecken

Gino Leonhard, innenpolitischer Sprecher der FDP-Fraktion im Landtag von Mecklenburg-Vorpommern, erklärt zur teilweisen Außervollzugsetzung des Versammlungsverbotes um Heiligendamm:

„Ich bin hocherfreut darüber, dass das weitestgehende Versammlungsverbot um Heiligendamm in der ersten Instanz in weiten Teilen außer Vollzug gesetzt wurde.

Auch wenn das Urteil noch nicht rechtskräftig ist und die nächste Instanz abzuwarten bleibt, ist dies ein guter Tag für die Demokratie. Es zeigt sich, dass es einige verantwortliche Sicherheitspolitiker mit ihren Maßnahmen in der aktuellen Sicherheitshysterie der letzten Tage übertrieben haben. Das Verwaltungsgericht hat sich davon nicht anstecken lassen.

Friedliche Proteste sind Ausdruck einer starken Demokratie. Deshalb dürfen sich die Sicherung des Gipfelverlaufes und die Erhaltung der Bürgerrechte nicht ausschließen. Die Polizei muss bei jeder Maßnahme prüfen, ob dem friedlichen Protest genügend Freiraum gegeben wird. Proteste in Hör- und Sichtweite der technischen Sperre müssen aus Sicht der Liberalen möglich sein.

Das Gericht hat dem Protest gleichzeitig klare Grenzen aufgezeigt. Totale Blockaden, die den sicheren Gipfelverlauf gefährden, sind nicht tolerierbar. Ich fordere daher alle Beteiligten auf, den Gipfel und den Protest gemeinsam zum Erfolg zu führen. Die Welt soll M-V als Modellbild für eine gelungen Verbindung von friedlichem Protest und einem reibungslosen Gipfel hochkarätiger Politiker kennen lernen.“