Urteil zur Rundfunkfinanzierung löst Zukunftsfragen nicht

Nach Ansicht des medienpolitischen Sprechers der Linksfraktion, Andreas Bluhm, ist das heutige Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur Rundfunkfinanzierung grundsätzlich zu begrüßen. „Es gewährleistet einerseits weiterhin die Rundfunkfreiheit und damit Staatsferne, andererseits können die Länder auch ihrer Funktion als Anwalt der Gebührenzahler nachkommen“, erklärte Bluhm am Dienstag.

Allerdings löse dieses Urteil nicht die herangereiften medienpolitischen Fragen

nach dem Umfang des Programmauftrages des öffentlich-rechtlichen Rundfunks, vor allem vor dem Hintergrund der zunehmenden Digitalisierung.

„Hier bleibt die Politik gefragt, zukunftsfähige Aufgaben zu bestimmen, die die Bestands- und Entwicklungsgarantie des öffentlich-rechtlichen Rundfunks ebenso sichert wie das duale System“, so Bluhm. „Dies geht nur im engen Zusammenwirken mit den in der ARD zusammengeschlossenen Landesrundfunkanstalten, dem ZDF und DeutschlandRadio.“