Regierungsfraktionen lehnen Fristverlängerung bei Anschlussbeiträgen ab

Die heutige Ablehnung des Gesetzentwurfes der Linksfraktion zur Änderung des Kommunalabgabengesetzes in zweiter Lesung ist nach Angaben des innenpolitischen Sprechers der Linksfraktion, Peter Ritter, nicht überraschend.


„Die Großkoalitionäre haben ja bereits bei der ersten Lesung im Juni eine Überweisung in den zuständigen Ausschuss zur Beratung abgelehnt“, sagte Ritter am Donnerstag. CDU- und SPD-Fraktion machten damit deutlich, dass sie an einer fachlichen Diskussion und Lösung der seit geraumer Zeit schwelenden Problematik nicht interessiert sind.

„Unsere angestrebt Gesetzesänderung hatte zum Ziel, die Festsetzungsfrist für die Erhebung eines Anschlussbeitrages frühestens zum 31. Dezember 2010 statt bereits 2008 enden zu lassen“, sagte Ritter. „Die Beibehaltung der jetzigen Frist wird zahlreiche Zweckverbände zwingen, die Beiträge schon deshalb zu erheben, weil ansonsten die Verjährung droht.“