Zusatzbeitrag Krankenkasse – Termin für Sonderkündigung verpasst?

Seit Anfang des Jahres haben verschiedene Krankenkassen erstmals einen Zusatzbeitrag erhoben. Dieser betrug in den meisten Fällen acht Euro pro Monat, denn bis zu dieser Grenze muss das Einkommen der Versicherten nicht geprüft werden.

Für Patienten, die diese Beitragserhöhung nicht hinnehmen wollten, bestand die Möglichkeit bis zum Tag der ersten Fälligkeit von ihrem sog. Sonderkündigungsrecht Gebrauch zu machen.

„Leider haben viele Betroffene die Schreiben ihrer Krankenkasse nicht beachtet“, berichtet Selma Lindner von der Unabhängigen Patientenberatung Deutschland – UPD. In der Rostocker Beratungsstelle in der Strandstraße 98 häufen sich derzeit Anfragen zu diesem Thema, denn die Krankenkassen versenden Erinnerungsschreiben an die säumigen Mitglieder. „Wer nicht bezahlt, gerät mit seinen Beiträgen automatisch in den Rückstand“, erklärt Lindner. „Hat jemand den Termin für die Sonderkündigung verpasst, kann er aber immer noch mit einer regulären Kündigungsfrist von zwei Monaten zum Monatsende in eine andere Krankenkasse wechseln. Allerdings muss der bis dahin angefallene Zusatzbeitrag entrichtet werden.“

Zusatzbeitrag oder Zuzahlung? „Diese Begriffe werden oft verwechselt“, ist die Erfahrung der Patientenberaterin. Beim Zusatzbeitrag handelt es sich um einen Teil des Mitgliedsbeitrages. Daneben sind Zuzahlungen für z. B. Arzneimittel, Hilfsmittel oder Krankenhausbehandlungen zu entrichten. Ihre Höhe ist auf 2 Prozent des Einkommens begrenzt, bei chronisch Kranken sind es höchstens 1 Prozent. „Das eine kann jedoch nicht mit dem anderen verrechnet werden“, erläutert Lindner.

Wer Fragen zum Thema Zusatzbeitrag und Sonderkündigung oder Zuzahlung hat, bekommt Informationen von den Beraterinnen der UPD in Rostock. Dienstags und donnerstags von 9 – 13 und 14 – 18 Uhr haben Patienten die Möglichkeit sich telefonisch unter (0381) 208 70 45 kostenfrei beraten zu lassen. Die persönliche Beratung wird in der gleichen Zeit in der Strandstraße 98 (Verbraucherzentrale) angeboten. Weitere Informationen sind im Internet unter www.upd-online.de abrufbar.

Selma Lindner