Zur heutigen Berichterstattung in der Hannoverschen Allgemeinen Zeitung

Zu dem heute (18. Dezember) erschienenen Artikel in der Hannoverschen Allgemeinen Zeitung („Wir bitten um Stellungnahme“) erklärt die Bundesagentur für Arbeit (BA):
Der Vorstandsvorsitzende Frank-J. Weise und die weiteren Vorstandsmitglieder hatten keine Detailkenntnis von dem Vergabeverfahren, das vom Bundesrechnungshof kritisiert wurde.

Herr Weise kannte die Projektidee. Er hat aber keinen Einfluss darauf genommen, an wen das Projekt vergeben werden sollte, sondern das Vergabeverfahren dem zuständigen „Regionalen Einkaufszentrum“ der BA in Nordrhein-Westfalen überlassen, damit unter korrekter Beachtung des Vergaberechts ein geeigneter Träger für die Durchführung des Projekts beauftragt wird. Es wurde seitens des Vorstands und des Vorstandsvorsitzenden kein Einfluss auf das entsprechende Vergabeverfahren genommen.

Im Bericht des Bundesrechnungshofes, der in der Zeitung zitiert wird, wird dargelegt, das Büro des Vorstandsvorsitzenden hätte die Agentur für Arbeit Wuppertal aufgefordert, das Projekt ohne Ausschreibung an ein bestimmtes Beratungsunternehmen zu vergeben. Dies ist falsch und die BA hat das in ihrer Stellungnahme, die dem Bundesrechnungshof in Kürze zugehen wird, auch deutlich gemacht.
Vielmehr ist das Projekt eines von zahlreichen Projekten gewesen, die im Reformbüro der Zentrale initiiert worden sind, um Integrationsstrategien zur Vermittlung von Arbeitslosen zu überprüfen. Das Reformbüro war dem Bereich des Vorstandsvorsitzenden nur organisatorisch zugeteilt. Es ist nicht das „Büro des Vorsitzenden des Vorstands“, und das Büro des Vorsitzenden sowie der Vorstandsvorsitzende selbst hatten von den Details des Vergabeverfahrens keine Kenntnis.

Ferner wird in dem Artikel der Bericht zitiert, die BA hätte eine Ethikklausel, die eine Auftragsvergabe an ehemalige Berater untersagt, mit dem betreffenden Unternehmen abgestimmt. Dies ist falsch. Zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses mit dem Unternehmen bestand keine Ethikklausel. Sie wurde zu einem späteren Zeitpunkt durch die BA initiiert und geschrieben. Es hat keine Abstimmung mit dem Unternehmen gegeben. Der Geschäftsführer des Unternehmens wurde lediglich darüber informiert, dass es diese Ethikklausel künftig gibt.

Die BA hat die Kritik des Bundesrechnungshofes am Gesamtverfahren intensiv geprüft. Sie ist zu dem Schluss gekommen, dass eine freihändige Vergabe rechtlich zulässig war, da der beauftragte Dienstleister entscheidende Alleinstellungsmerkmale aufgewiesen hat und deshalb als einziger Auftragnehmer in Frage kam. Dies hat die BA dem Bundesrechnungshof in ihrer Stellungnahme mitgeteilt.

Informationen zum Hörfunkservice der Bundesagentur für Arbeit finden Sie im Internet unter www.ba-audio.de.