Zulassungspflicht für gewerbliche Futtermittelbetriebe eingeführt

Backhaus: Vorschlag von Bundesministerin Aigner zu kurz gegriffen und nicht problemlösend

Der Minister für Landwirtschaft, Umwelt und Verbraucherschutz Dr. Till Backhaus begrüßt die gestern beschlossene grundsätzliche Einführung einer Zulassungspflicht für gewerbliche Futtermittelbetriebe, die Futtermittel für lebensmittelliefernde Betriebe herstellen. Wie Backhaus betonte, sei der Vorschlag von Bundesministerin Aigner, nur eine Zulassungspflicht für fettverarbeitende Betriebe einzuführen, zu kurz gegriffen und nicht problemlösend gewesen.

Neben der Zulassungpflicht sind außerdem eine Trennung von Produktionswegen zwischen Stoffen für die Futtermittelherstellung und Stoffen für die Nutzung zu anderen Zwecken, die Prüfung der Positivliste, die verbindlichen Vorgaben von Eigenkontrollen in den Futtermittelunternehmen und die Optimierung der amtlichen Überwachungssysteme vorgegeben. Der Minister erhoffe sich davon auch eine Wiederherzustellung des Verbrauchervertrauens.

Ein besonderes Anliegen Mecklenburg-Vorpommerns, so Backhaus, der die Ausdehnung der Meldepflichten z.B. auf Laboratorien zur Minimierung der Gefahren als wichtigen Punkt bezeichnete, sei die Verbesserung und Erleichterung der Verbraucherinformation.

Der gemeinsame Aktionsplan der Länder und des Bundes wurde auf dem gestrigen Treffen der zuständigen Landesminister mit der Bundesministerin mit konkreten Fristen verabschiedet. Qualitätssicherungsmaßnahmen sollen somit auch für die Beschlüsse der Konferenz gelten und deren termingerechte Umsetzung geprüft werden.