Zulässige Höchstgeschwindigkeit im April vielfach überschritten

Bei den themenorientierten Verkehrskontrollen hat die Polizei im Monat April vorwiegend die Geschwindigkeit auf den Straßen Westmecklenburgs überwacht. Dabei haben die Beamten 8305 Fahrzeugführer festgestellt, die die zulässige Höchstgeschwindigkeit zum Teil erheblich überschritten.

So ist beispielsweise in Boizenburg (LK LWL) ein Autofahrer aus dem Verkehr gewunken worden, der bei zulässigen 70 km/ h die Straße mit 154 km/h befuhr. Im Ergebnis der Geschwindigkeitskontrollen müssen nun 109 Fahrzeugführer jeweils mit einem ein- bzw. mehrmonatigem Fahrverbot rechnen. Darüber hinaus hat die Polizei bei den Kontrollen auch 53 Kraftfahrer festgestellt, die ihr Fahrzeug  unter Alkoholeinfluss führten. 14 weitere Fahrzeugführer standen unter dem Einfluss von Drogen.

Klaus Wiechmann