Zielvereinbarungen des Landes mit allen Hochschulen unterzeichnet

Gesundheitswissenschaften und Lehrerbildung sind Landesschwerpunkte

Nach der Zustimmung des Kabinetts hat Bildungsminister Henry Tesch heute mit den Rektoren aller sechs Hochschulen des Landes die Zielvereinbarungen für den Zeitraum 2011 bis 2015 feierlich in Schwerin unterzeichnet. Sie gelten für die Ernst-Moritz-Arndt-Universität Greifswald, die Universität Rostock, die Hochschulen Neubrandenburg und Wismar, die Fachhochschule Stralsund und auch die Hochschule für Musik und Theater Rostock habe sich angeschlossen, teilte das Bildungsministerium mit.

Wie Minister Tesch bekräftigte, bilden Die Zielvereinbarungen den Rahmen für die kreative Weiterentwicklung der Hochschulen. Neben gemeinsames Anliegen, wie die weitere Leistungssteigerung in Lehre und Forschung seien die Schwerpunkte übergreifend auf den Ausbau der Gesundheitswissenschaften sowie die Modernisierung und Forcierung der Lehrerbildung gelegt. „Ich freue mich, dass auch die Hochschule für Musik und Theater das Angebot des Landes angenommen hat und sich einer weiteren positiven Hochschulentwicklung im Konzert aller Hochschulen nicht verschließt“, resümierte Tesch.

Die Grundlinien der weiteren Entwicklung von 2011 bis 2015 sind:
– Sicherung der Zahl der Studienanfänger/innen entsprechend den Zielwerten des Hochschulpakts
– Fachliche Schwerpunkte in Studium und Lehre und Weiterentwicklung des Bologna-Prozesses
– Qualitätssicherung in Studium und Lehre, u.a. Ausbau der Hochschuldidaktik
– Neustrukturierung und inhaltliche Neugestaltung der Lehrerbildung
– Profilierung der Forschung entlang der Linien der nationalen und europäischen Programme
– Nachwuchsförderung
– Gleichstellung von Männern und Frauen und Chancengleichheit für Studierende verschiedener Bildungsherkunft
– Weitere internationale Öffnung, vor allem auch zu den besonders entwicklungsstarken Weltregionen
– Hochschule und wirtschaftliche/gesellschaftliche/ kulturelle Entwicklung der umgebenden Region

Um die sichere Zusagen zur betrieblichen und investiven Finanzausstattung vom Land zu erhalten, haben sich die Hochschulen im Zuge der Zielvereinbarungen diesen Aufgaben zu stellen.