Wolgast: Tatverdächtiger nach Großbrand in Untersuchungshaft

23-jähriger Beschuldigter äußert sich weiterhin nicht zum Tatvorwurf

Im Zusammenhang mit den Ermittlungen zum Großbrand eines historischen Büro- und Vereinsgebäudes in Wolgast am 10. April 2012, ist am 03. Mai 2012, 14:30 Uhr, nach der Haftvorführung im Amtsgericht Greifswald gegen einen 23-jährigen jungen Mann die Untersuchungshaft angeordnet worden.

Die Ermittler der Kriminalpolizei in Wolgast hatten den Tatverdächtigen bereits Stunden nach dem Brand ins Visier genommen. Die Aktenlage reichte der Staatsanwaltschaft Stralsund aus, um am 13. April 2012 Haftbefehl wegen schwerer Brandstiftung gegen den 23-Jährigen zu beantragen, das Amtsgericht Greifswald sah jedoch keinen dringenden Tatverdacht und erlies keinen Haftbefehl. Der Tatverdächtige hatte sich im Zuge der gegen ihn geführten Ermittlungen damals nur gegenüber dem Amtsgericht geäußert. Bei der Kriminalpolizei hatte er zuvor zur Sache mit Verweis auf seinen Rechtsanwalt keine Angaben gemacht.

Nachdem die Ermittler Widersprüche im vorgebrachten Alibi feststellten, so u. a. zu Zeitabläufen und Begegnungen mit Zeugen, ging die Staatsanwaltschaft Stralsund daraufhin gegen die Entscheidung, keinen Haftbefehl zu erlassen, in Beschwerde und brachte dabei die weiteren Ermittlungsergebnisse mit ein. Das Amtsgericht prüfte erneut und bejahte jetzt den dringenden Tatverdacht.

Der Beschuldigte, der sich auch jetzt nicht zum Tatvorwurf äußert, ist am Donnerstagnachmittag in die JVA Stralsund verbracht worden.