Wohngeld wird ab Januar 2016 erhöht

Automatische Überweisung des Geldes


Harry GlaweZum 1. Januar 2016 wird das Wohngeld erhöht. „Durch die Neuerungen werden Menschen mit geringerem Einkommen bei den Wohnkosten stärker entlastet als bislang. Dadurch können mehr Haushalte als bisher Wohngeld erhalten und die bisherigen Empfänger bekommen höhere Leistungen“, sagte der Minister für Wirtschaft, Bau und Tourismus Harry Glawe am Montag in Schwerin. Bestehenden Wohngeldempfängern wird das höhere Wohngeld Anfang 2016 automatisch überwiesen, ohne dass hierfür ein Antrag gestellt werden muss. Zugleich wird ein neuer Bescheid erteilt.

Das Wohngeld wird erstmals seit dem Jahr 2009 angehoben. Der Bundestag hatte im Juli dieses Jahres das Gesetz zur Wohngeldreform beschlossen. Zuständig für die Leistungen in Mecklenburg-Vorpommern sind die Stadt-, Gemeinde- und Amtsverwaltungen.

In Mecklenburg-Vorpommern wurden 2014 nach Angaben des Statistischen Amtes Wohngeldzahlungen von rund 35 Millionen Euro an 26.000 Haushalte geleistet. Damit haben rund 3,1 Prozent aller Privathaushalte im Land Wohngeld in Anspruch genommen, wobei ein durchschnittlicher Zuschuss von 99 Euro im Monat pro Haushalt gezahlt wurde. 2013 wurden Wohngeldleistungen von rund 42 Millionen Euro gezahlt. In 2015 werden es voraussichtlich knapp 28 Millionen Euro sein.

Ob und in welcher Höhe ein Anspruch auf Wohngeld besteht, richtet sich nach der Anzahl der zu berücksichtigenden Haushaltsmitglieder, der Höhe der zu berücksichtigenden Miete bzw. Belastung und der Höhe des Gesamteinkommens. „Mit dem Wohngeld als Zuschuss zu den Wohnkosten wird ein Beitrag zur Unterstützung geleistet. Wer Anspruch auf Wohngeld hat, sollte ihn auch geltend machen“, so Glawe weiter.

Änderungen zum 1. Januar 2016 im Überblick

• Die Miethöchstbeträge werden regional gestaffelt angehoben.
• Die sog. Tabellenwerte werden um durchschnittlich 39 Prozent angehoben. Dadurch steigt der individuelle Wohngeldbetrag für alle anspruchsberechtigten Haushalte und der Kreis der Wohngeldempfänger wird in etwas höhere Einkommensbereiche hinein erweitert.
• Die Freibeträge im Wohngeld (zum Beispiel für schwerbehinderte Menschen oder Alleinerziehende) werden neu ausgerichtet.

Weitere Informationen zum Wohngeld und zur Wohngeldreform sowie die Antragsformulare finden Sie auf der Seite des Wirtschafts- und Bauministeriums. Dort steht auch ein Wohngeldrechner zur Verfügung, mit dem Sie Ihren Wohngeldanspruch sofort unverbindlich kalkulieren können: http://www.regierung-mv.de/Landesregierung/wm/Bau/Wohngeld.

Foto und Pressemitteilung / Ministerium für Wirtschaft, Bau und Tourismus M-V