Wirtschaftsausschuss fasst Beschluss zur Volksinitiative zum Kraftwerk Lubmin

Rechtsstaatliches Genehmigungsverfahren soll fortgesetzt werden


Der Wirtschaftsausschuss hat heute auf Antrag der Koalitionsfraktionen einen Beschluss zur Volksinitiative zum Steinkohlekraftwerk in Lubmin gefasst. Mit dem Beschluss wertet der Ausschuss die Volksinitiative als einen wichtigen Beitrag zur öffentlichen Debatte um das geplante Steinkohlekraftwerk. Er verweist darüber hinaus auf das laufende Genehmigungsverfahren und erwartet, dass das Verfahren ohne politische Einflussnahme fortgesetzt und zeitnah abgeschlossen wird.

Nach Sitzung erklärte der wirtschaftspolitische Sprecher der SPD-Landtagsfraktion und Vorsitzende des Wirtschaftsausschusses, Jochen Schulte: „Wir begrüßen das hohe Engagement der zahlreichen Bürgerinnen und Bürger, die ihre Standpunkte zum geplanten Bau des Steinkohlekraftwerks in Lubmin einbringen. Deshalb ist es auch gut, dass es die Volksinitiative gibt und dass sich der Landtag mit dem Thema befasst. Jedoch hat der Landtag keine Möglichkeit, Einfluss auf das laufende rechtsstaatliche Genehmigungsverfahren zu nehmen. Das ist auch richtig so, denn jeder Bürger und jedes Unternehmen muss sich darauf verlassen können, dass geltendes Recht eingehalten wird.“

Die stellvertretende Fraktionsvorsitzende Ute Schildt fügte hinzu: „Im Verlauf des Verfahrens wird sich zeigen, ob und in welcher Größe das Kraftwerk gebaut werden kann. Die vorliegenden Gutachten und die rund 9.000 eingereichten Einwendungen müssen sehr sorgfältig geprüft werden.“

Laut Beschluss erwartet der Ausschuss auch von der Landesregierung, dass sie über die aktuelle Situation um das Steinkohlekraftwerk Lubmin hinaus weiterhin alle ihr zur Verfügung stehenden Maßnahmen ressortübergreifend nutzt, um vor dem Hintergrund von Umwelt- und Klimaschutzaspekten die wirtschaftliche Entwicklung zu gewährleisten. „Die Auswirklungen auf den Umwelt- und Klimaschutz müssen bei der Planung von Unternehmensansiedlungen möglichst früh und gewissenhaft geprüft werden. Gerade das Tourismusland Mecklenburg-Vorpommern ist auf eine intakte Umwelt angewiesen. Dies ist einerseits wirtschaftlich notwendig, aber auch und vor allem eine Frage der Lebensqualität“, betonte Schulte.

Der Beschluss des Wirtschaftsauschusses im Wortlaut:

1. Der Ausschuss sieht den Bedarf der öffentlichen Debatte um das geplante Kohlekraftwerk Lubmin. Die Bürger, die die Volksinitiative gemäß Artikel 59 der Verfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern unterstützen, leisten in dieser Diskussion einen wichtigen Beitrag. In diesem Sinne hat der Ausschuss eine ausführliche Anhörung zur Initiative durchgeführt.

2. Die Diskussion spiegelt sich innerhalb des laufenden rechtsstaatlichen Genehmigungsverfahrens durch die ca. 9.000 vorliegenden Einwände. Diese Einwände werden in den bevorstehenden Anhörungsverfahren ab dem 28. Oktober 2008 Berücksichtigung finden. Das Vorliegen dieser Einwände bestätigt aus Sicht des Ausschusses die Transparenz des Genehmigungsverfahrens.

3. Der Ausschuss anerkennt, dass im Rahmen des Genehmigungsverfahrens zu den auch von der Volksinitiative aufgegriffenen Fragen wie z.B. Auswirkungen des Kraftwerkes auf den Tourismus in der Region oder Qualität der Badegewässer Gutachten bei unabhängigen Sachverständigen in Auftrag gegeben wurden. Die inzwischen vorliegenden Ergebnisse der Gutachten bestätigen diejenigen der Antragsteller. Es sind folglich keine negativen Auswirkungen des geplanten Kraftwerks zu erwarten.

4. Die vorliegenden Einwände werden öffentlich erörtert. Unter Berücksichtigung der Ergebnisse der Erörterung werden die Genehmigungsbehörden zum gegebenen Zeitpunkt entscheiden, ob die beantragten Genehmigungen erteilt werden können. Dies kann selbstverständlich nur dann geschehen, wenn die rechtlichen Voraussetzungen dafür vorliegen.

5. Der Ausschuss erwartet, dass das eingeleite rechtsstaatliche Genehmigungsverfahren fortgesetzt und zeitnah abgeschlossen wird. Eine politische Einflussnahme auf das Genehmigungsverfahren erfolgt nicht.

6. Insofern ist mit dem laufenden Genehmigungsverfahren dem Wunsch nach einem rechtsstaatlichen Verfahren Rechnung getragen, so dass der Ausschuss die vorliegenden Anträge auf den Drucksachen 5/482 und 5/1526 ablehnt.

7. Der Ausschuss erwartet von der Landesregierung, dass sie über die aktuelle Situation um das Steinkohlekraftwerk Lubmin hinaus weiterhin alle ihr zur Verfügung stehenden Maßnahmen ressortübergreifend nutzt, um vor dem Hintergrund von Umwelt- und Klimaschutzaspekten die wirtschaftliche Entwicklung zu gewährleisten.