Will Kassner keine kostenfreie Schülerbeförderung?

JuLis kritisieren den Widerspruch der Landrätin aufs Schärfste

Auf 600.000 Euro beziffert sich die Summe, die die Landrätin vom Kreistag als Hausaufgabe aufbekommen hat. 600.000 Euro gilt es pauschal im Verwaltungs- und Betriebsaufwand einzusparen. Nach Aussagen der Landrätin Kassner ist dies nicht möglich. Nur etwas mehr als die Hälfte kann eingespart werden. Aus diesem Grund widerspricht sie mehreren Beschlüssen des Kreistages, unter anderem auch dem zur kostenlosen Schülerbeförderung.

Sebastian KothDazu erklärt der Kreisvorsitzende der Jungen Liberalen vor Ort, Sebastian Koth: „Der Widerspruch hat aufschiebende Wirkung. Das bedeutet, dass der Beschluss vorerst nicht in Kraft tritt. Sprich, die Schülerinnen und Schüler müssen, wenn sie nicht die örtlich zuständige Schule besuchen wollen, die Kosten ihrer Beförderung selbst tragen. Wie können Sie, Frau Kassner, das verantworten? Der Kreistag hat auf eigene Kosten die Fehler des rot-schwarzen Schulgesetzes ausgebessert und wollte den Schülern eine Möglichkeit geben, ihr Recht auf freie Schulwahl auch wirklich wahrzunehmen. Dies verhindert die Landrätin nun konsequent durch ihren Widerspruch. Wir als Junge Liberale kritisieren dieses Verhalten aufs Schärfste und fragen uns, ob Frau Kassner überhaupt eine kostenfreie Schülerbeförderung möchte. Als JuLis haben wir uns bereits in einem Beschluss positioniert, dass wir den Kreisen hohen Respekt zollen, dass sie für eine kostenlose Schülerbeförderung eintreten. Außerdem forderten wir dazu auf, dass die Novelle des Schulgesetzes noch einmal überarbeitet werden muss. Insbesondere muss ein Konnexitätsprinzip bei der Busbeförderung von schulpflichtigen Kindern bis zum Abitur verankert werden muss, sodass die Kommunen die Kosten vom Land erstattet bekommen. Dies bekräftigen wir noch einmal und fordern die Landrätin dazu auf, Widersprüche nur auszusprechen, soweit sie wirklich ein Recht verletzen, wie es das Gesetz klar aussagt. Und die falsche Erledigung von Hausaufgaben gehört sicherlich nicht zu einer Rechtsverletzung!“