Wilde Verfolgungsfahrt durch Stralsunder Stadtgebiet

Mercedes-Fahrer versuchte mit Geschwindigkeiten von bis zu 140 km/h vor Polizei zu fliehen

In der Nacht des 24. Juni kam es im Stralsunder Stadtgebiet zu einer Verfolgungsfahrt eines PKW Mercedes an der fünf Streifenwagen beteiligt waren. Ausgangspunkt, so die Informationen der Polizei, sei eine beabsichtigte Verkehrskontrolle gegen 23.Uhr gewesen. Dabei wurde der Fahrer des PKW mittels Blaulicht zum Halten aufgefordert. Als dieser das Blaulicht bemerkte, beschleunigte er sein Fahrzeug stark und versuchte sich dadurch der Kontrolle zu entziehen.

Während der Verfolgungsfahrt missachtete der Fahrer des flüchtigen PKW mehrfach den Vorrang bzw. die Vorfahrt anderer Fahrzeuge und gefährdete diese dadurch. Zudem soll er über eine längere Strecke trotz Gegenverkehr die Fahrzeugbeleuchtung ausgeschaltet haben, um sich so dem Blickkontakt der verfolgenden Polizeibeamten zu entziehen, fuhr gar direkt auf ein entgegenkommendes Einsatzfahrzeug zu, wobei ein Zusammenstoß im letzten Moment verhindert werden konnte.

Die ca. 12-minütige Verfolgungsfahrt, an der 5 Funkwagen beteiligt waren, erstreckte sich über eine Strecke von ca. 15 km durch das Stadtgebiet von Stralsund, erreichte Spitzengeschwindigkeiten von 120 bis 140 km/h und endete auf einem Parkplatz in der Altstadt. Hier versuchten der Fahrer und sein Beifahrer weiter zu Fuß zu flüchten, konnten aber nach kurzer Strecke gestellt und vorläufig festgenommen werden.

Der 30-jährige Fahrer hatte einen Atemalkoholwert von 0,68 Promille und es besteht der Verdacht, dass er auch Betäubungsmittel konsumiert hat. Der 32-jährige Beifahrer gab zu Amphetamin konsumiert zu haben und er hatte auch noch eine geringe Menge davon bei sich.

Nach erfolgter Blutprobenentnahme und Beschlagnahme des Führerscheins konnten die beiden Stralsunder das Polizeirevier verlassen. Gegen den Fahrer wurden Anzeigen wegen Verkehrsgefährdung und Trunkenheit im Verkehr gefertigt.  Der Beifahrer muss sich wegen dem Besitz von Betäubungsmitteln, sowie dem Führen eines nach dem Waffengesetz verbotenen Springmessers, welches bei seiner Durchsuchung festgestellt wurde, verantworten.