Wie wird Kreditwürdigkeit bewertet?

So genanntes Scoring künftig besser nachvollziehbar
Auf Grund einer Gesetzesänderung zum 1. April können Verbraucher künftig einmal jährlich kostenlos eine Information darüber verlangen, welche persönlichen Daten Auskunfteien über sie gespeichert haben. „Das erleichtert die zügige Korrektur fehlerhafter Angaben, die die Kreditwürdigkeit Betroffener falsch darstellen“, erläutert Axel Drückler, Finanzexperte der Neuen Verbraucherzentrale.

Ab 1. April 2010 verbessert eine Neuregelung des Bundesdatenschutzgesetzes die Informationsrechte der Verbraucher über Verfahren zur Bewertung ihrer Kreditwürdigkeit (Scoring). „Künftig können Verbraucher einmal im Jahr kostenfrei eine Auskunft über ihren aktuellen Scorewert und dessen Herleitung verlangen“, erläutert Axel Drückler und empfiehlt: „Betroffene können dann die über sie gespeicherten Daten prüfen, fehlerhafte Bewertungen leichter aufdecken und Korrekturen verlangen.“

Beim Scoring erheben Auskunfteien wie Schufa oder Infoscore Daten von Verbrauchern, die über ihre wirtschaftlichen Verhältnisse und das Zahlungsverhalten Auskunft geben sollen. Dazu gehören zum Beispiel Angaben zu Familienstand und Adressen, zu Einkommens- und Vermögensverhältnissen und vor allem zu Konto- und Kreditverträgen. Daraus wird mit Hilfe nicht transparenter Berechnungsverfahren ein Zahlenwert (Score) ermittelt, der Zahlungsrisiken bewerten soll. Von diesem Wert leiten Unternehmen ab, ob und zu welchen Bedingungen sie dem Verbraucher einen Kredit, Handy-, Energielieferungs-, oder Wohnungsmietvertrag anbieten. Score-Werte ab 98 Prozent gelten als gut – je niedriger dagegen der Wert liegt, desto höher sind beispielsweise die geforderten Zinsen, wenn ein Kredit gewährt wird.

„Sowohl die bisherige Praxis, Vertragsentscheidungen allein aufgrund einer automatisierten Scorewert-Berechnung zu fällen, als auch die mangelnde Transparenz dieser Verfahren für die Betroffenen waren unbefriedigend“, fasst Experte Drückler die Kritikpunkte zusammen, die nun zur Gesetzesänderung führten. Künftig sind computergestützte Entscheidungen grundsätzlich durch weitere Prüfungen einer natürlichen Person zu ergänzen und zu erläutern, wenngleich die genaue Berechnungsformel zum Scorewert ein Geschäftsgeheimnis bleibt. Außerdem wird Verbrauchern die Prüfung und Korrektur fehlerhafter Angaben durch die jährliche kostenfreie Auskunft erleichtert. „Da Fehler gar nicht so selten vorkommen und sich Kredit- oder Vertragsentscheidungen manchmal existenziell auswirken, sollte diese Kontrollmöglichkeit genutzt werden“, ermuntert der Verbraucherschützer.

Individuellen Rat erhalten Betroffene in den Beratungsstellen der Neuen Verbraucherzentrale.