Wie Firmen mit der Wahrheit lügen

Neue Verbraucherzentrale mahnt Unternehmen ab

Die Neue Verbraucherzentrale kämpft für eine saubere Kennzeichnung von Produkten, die sich gegenüber anderen wirklich durch Umwelt- und Klimavorteile auszeichnen. Im Rahmen der Verbraucherallianz „für mich. für dich. fürs klima.“ haben die Verbraucherschützer nun 18 Unternehmen abgemahnt.

Es ist heutzutage modern, Produkte und Dienstleistungen mit einem „grünen Mäntelchen“ zu schmücken. Eine der verbreiteten Methoden dieser „Grünfärberei“ ist es, mit Selbstverständlichkeiten zu werben. So preisen zum Beispiel Kühlschrankhersteller, Spraydosenverkäufer, Matratzenhändler und viele andere ihre Produkte gern mit der Kennzeichnung „FCKW-frei“ an. Nur gilt für diese Fluorchlorkohlenwasserstoffe wegen ihrer Ozonschicht-Schädlichkeit in Deutschland seit fast zwanzig Jahren ein stufenweises grundsätzliches Verbot der Herstellung, Einfuhr oder Weitergabe. Was also soll daran besonderes sein, wenn Hersteller und Händler die betreffende deutsche und Europa-Verordnung einhalten? Man sieht: Hier wird mit der Wahrheit (kein FCKW)  gelogen (keine Besonderheit gegenüber Konkurrenzprodukten).   Oder haben Sie schon einmal gehört, dass ein Bäcker sein Brot damit bewirbt, dieses sei essbar?

Im Rahmen der bundesweiten Verbraucherallianz „für mich. für dich. fürs klima“ haben sich mehrere Verbraucherzentralen dieser „Grünschwindelei“ am Beispiel der Kennzeichnung „FCKW-frei“ gewidmet. Auch die Klimaprojekt-Arbeitsgruppe der Neuen Verbraucherzentrale hat hier im Land einige Lebensmitteldiscounter, Drogerie-,  Bau- oder Gartenmärkte sowie diverse Online-Vertriebsseiten überprüft. Das Ergebnis hat negativ überrascht: So wurden beispielsweise in Rostock innerhalb von drei Stunden dreizehn Unternehmen festgestellt, die mit der Selbstverständlichkeit „FCKW-frei“ warben. Inzwischen erhielten insgesamt achtzehn „Grünfärber“ förmliche wettbewerbsrechtliche Abmahnungen und wurden aufgefordert, Werbung mit dem Zusatz „FCKW-frei“ bei Strafe eines hohen Geldbetrages zu unterlassen. Vier Unternehmen haben die geforderte Verpflichtungserklärung sofort abgegeben, drei Händler diese mit ihrer Auffassung verweigert, es sei nur der Hersteller verantwortlich. In den offenen Verfahren geht es vor allem noch um die Einigung über eine angemessene Aufbrauchfrist für die beanstandeten Waren. Die Neue Verbraucherzentrale gewährt grundsätzlich Fristen zum Ausverkauf der fehlerhaft gekennzeichneten Produkte, soweit dies mit den Interessen der Verbraucher vereinbar ist.