Wichtige Beschlüsse der Evangelisch-Lutherischen Landeskirche M-V

Bei der Sitzung am 6.März 2009 in Schwerin standen verschiedenste Themen im Vordergrund …

Bei ihrer Sitzung am 06. März 2009 in Schwerin zeigte sich die Kirchenleitung der Evangelisch-Lutherischen Landeskirche Mecklenburgs darüber besorgt, dass die Planungen zum Luft-/Boden-Schießplatz Kyritz-Ruppiner Heide (Bombodrom) noch immer nicht beendet wurden und vom Bundesverteidigungsministerium gegen das Potsdamer Verwaltungsgerichtsurteil von 2007, das die Platznutzung untersagte, Berufung eingelegt wurde.

Vor 20 Jahren war dort ein Militärgelände der Sowjetarmee, unter dem Bevölkerung, Natur und Umwelt leiden mussten. Mit der friedlichen Revolution im Herbst 1989 wuchs die Erwartung, dass ein Truppenübungsplatz mitten in einer Urlaubs- und Naturregion keinen Platz mehr hat. Ein breiter Widerstand formierte sich besonders bei den Menschen in den beiden betroffenen Bundesländern Brandenburg und Mecklenburg-Vorpommern.

Die Kirchenleitung unterstützt den Protest der Bürgerinnen und Bürger gegen die Inbetriebnahme des Bombodrom. Die Kirchenleitung fordert den Bundestag auf, den Beschluss zur Inbetriebnahme des Luft-/Boden-Schießplatzes in der Kyritz-Ruppiner Heide aufzuheben. Kirchgemeinden in den betroffenen Regionen werden gebeten, Informationsmaterial der Bürgerinitiativen gegen das Bombodrom in Kirchen und Gemeindehäusern auszulegen. Die Kirchenleitung wendet sich besonders an die Bundestagsabgeordneten aus Mecklenburg-Vorpommern, damit sie sich in ihren Parteien für die Aufhebung des Beschlusses einsetzen.

AFladeDie Kirchenleitung ordnete die Wahl zu den Kirchgemeinderäten für das Jahr 2010 an. Als Zeitraum der Wahl hat der Oberkirchenrat die Zeit vom 23. Mai (Pfingstsonntag) bis 13. Juni 2010 vorgesehen. Kirchgemeinderatswahlen finden in Mecklenburg alle 6 Jahre statt. Die letzte Wahl war 2004. Ein genauer Zeitplan für die Vorbereitung der Wahlen wird rechtzeitig veröffentlicht.

Die Kirchenleitung beriet die Gesetzesvorlage zur Neuordnung der Kirchenkreise und die dazu aus der Landeskirche eingegangenen Voten. Aufgrund der Voten ist der Entwurf des Gesetzes an einigen Stellen verändert worden. So soll die ursprünglich für 2012 vorgesehene Zusammenlegung der Kirchenkreisverwaltungen Wismar und Parchim jetzt noch nicht beschlossen werden. Auch ist eine Aufteilung der Propstei Krakow auf zwei Kirchenkreise nicht mehr vorgesehen. Diese Propstei soll künftig insgesamt zum Kirchenkreis Rostock gehören.

Die Kirchenleitung beschloss auf deren Antrag die Vereinigung der Propsteien Boizenburg und Wittenburg zur Propstei Boizenburg-Wittenburg. Damit kommt ein jahrelanger Prozess der Zusammenarbeit und des Aufeinanderzugehens beider Propsteien ans Ziel. Durch viele Verbindungen und Vereinigungen von Kirchgemeinden in den vergangenen 15 Jahren sind eine Reihe von Propsteien in der Landeskirche klein geworden. So gehörten zur bisherigen Propstei Boizenburg nur noch 3 besetzbare Pfarrstellen, zur Propstei Wittenburg 4. In solchen Fällen sind Zusammenschlüsse von Propsteien sinnvoll und empfehlenswert.

Die Kirchenleitung beauftragte den Oberkirchenrat mit der Erarbeitung eines Prädikantengesetzes. Das Gesetz soll parallel auch in der Nordelbischen Evangelischen-Lutherischen Kirche und in der Pommerschen Evangelischen Kirche erstellt werden und für alle 3 Kirchen gleichlautend sein. Gemeinsame Grundlage ist die „Richtlinie zur Ordnung der Beauftragung und des Dienstes der Prädikanten und Prädikantinnen“ der VELKD vom 03. März 2008. Hintergrund des Kirchenleitungsbeschlusses ist die 2005 begonnene gemeinsame zweijährige berufsbegleitende Prädikantenausbildung aller drei Kirchen. Durch sie werden Ehrenamtliche zum Verkündigungsdienst („Freie Wortverkündigung“) befähigt.

F.: Oberkirchenrat Andreas Flade / Kirche-MV.