Wenn der Frühling endlich kommt…Tipps zum Versicherungsschutz

Mit dem Monat März beginnen hoffentlich wärmere Zeiten. Doch Vorsicht, die Schneemassen der vergangenen Tage werden einige noch Sorgen bereiten.  Durch die große Menge von Schmelzwasser können Keller voll laufen und Hochwasser für Schäden sorgen. Und längst nicht alle Schäden sind versichert. „Übliche Hausrat- und Wohngebäudeversicherungen leisten in der Regel nur bei Leitungswasserschäden“, erläutert Joachim  Geburtig.

Ein eingestürztes Dach, eine geplatzte Rohrleitung, ein beschädigter Schornstein – alles ärgerlich und vor allem teuer. Was viele nicht wissen: „In den Wohngebäudeversicherungen sind Schäden durch Schnee oft gar nicht oder nur mit einer Selbstbeteiligung abgesichert“ erläutert Joachim Geburtig. In normalen Wintern kein Problem, doch bei solchen Schneemassen wie derzeit werden einige Hausbesitzer ihr weißes Wunder erleben.

Bei einigen Versicherungsgesellschaften kann die bestehende Police um den Einschluss von so genannten Elementarschäden erweitert werden. Dann kommt die Versicherung im Übrigen nicht nur bei Schäden durch Schneedruck auf, sondern auch bei Überschwemmungen, Erdrutschen und Erdbeben. Wenn ein geparktes Auto durch unvorhersehbar auftretende Wassermassen beschädigt wird, kommt in der Regel die Teilkaskoversicherung für den Schaden auf.

„Grundsätzlich sollte Jeder Sicherungsvorkehrungen gegen drohende Schäden treffen und damit seiner Sorgfaltspflicht genügen“, rät Geburtig. Bei Tauwetter ist angesichts der gegenwärtig angehäuften Schneemassen der Abfluss in Gullys nicht zu behindern. Mieter und Wohneigentümer tun gut daran, regelmäßig Keller und Bausubstanz auf eindringende Feuchtigkeit hin zu prüfen, um gegebenenfalls unverzüglich reagieren zu können.

In den Beratungsstellen der NVZ können Sie checken lassen, ob Sie ausreichend abgesichert sind bzw. die richtige Versicherung besitzen.