Unabhängigen Patientenberatung informiert kostenfrei über Krankenkassenleistungen und Patientenrechte
Rostock (UPD) – …dem Arzt oder mir? „Missverständnisse und falsche Vorstellungen gibt es oft bei der Frage, wem eigentlich die Krankenakte gehört“, berichtet Wiebke Cornelius von der Rostocker Beratungsstelle der Unabhängigen Patientenberatung (UPD).
Die Originalpatientenakte gehört dem Arzt bzw. dem Krankenhaus. Diese sind zur Aufbewahrung der Behandlungsunterlagen mindestens zehn Jahre lang nach der letzten Behandlung oder Untersuchung verpflichtet. Das Einsichtsrecht des Patienten wird in der Regel so umgesetzt, dass Kopien angefertigt werden. Für diese können maximal 0,50 Euro pro Seite in Rechnung gestellt werden.
Zu den Behandlungsunterlagen gehören z. B. Operations- und Pflegeberichte, Laborwerte, Röntgenaufnahmen aber auch die Karteikarte, die die Ärztin bzw. der Arzt angefertigt hat. Auch ein Ausdruck aus dem Praxiscomputer, wenn die Dokumentation elektronisch geführt wird, zählt zu den Unterlagen. Nicht dazu zählen subjektive Wertungen, wie z.B. persönliche Eindrücke. Diese können vom Arzt vor dem Kopieren abgedeckt werden.
Gibt es Ausnahmen? „Bei psychiatrischen oder psychologisch-therapeutischen Unterlagen gelten Einschränkungen“, erklärt Cornelius. Hier kann die Einsichtnahme verweigert werden, wenn therapeutische Bedenken dagegen sprechen. Eine Verweigerung muss aber immer begründet werden.
Einen kostenfreien Musterbrief zur Anforderung der Patientenunterlagen finden Sie in der Broschüre „Behandlungsfehler – Was tun?“ unter www.nvzmv.de als download.
Montags und mittwochs von 9 – 13 Uhr sowie dienstags und donnerstags von 14 – 18 Uhr haben Patienten die Möglichkeit, sich telefonisch unter (0381) 208 70 45 kostenfrei rund um Krankenkassenleistungen und Patientenrechte beraten zu lassen. Die persönliche Beratung wird in der gleichen Zeit in der Strandstraße 98 angeboten. Weitere Informationen sind im Internet unter www.upd-online.de abrufbar.