Aufklärungspflichten beim Verkauf von Selbstbausätzen

Immer mehr Bauherren versuchen teure Handwerkerarbeit durch Eigenleistung zu ersetzen. Da kommen die Selbstbausätze, die es beinahe für alles und jedes gibt, gerade recht.

Doch nicht jeder Bausatz ist wirklich für jeden Laien geeignet. Größte Zweifel überfielen Käufer eines Selbstbausatzes für eine Heizungsanlage, als sie im Nachhinein in der Montageanleitung lasen. Die Montage der Heizung erforderte nämlich Fachkenntnisse entsprechend einer abgeschlossenen Berufsausbildung im Gas- und Wasserinstallationshandwerk. Die Käufer entschieden, auf eine entsprechende mehrjährige Ausbildung zu verzichten und den Verkäufer zur Rückabwicklung des Vertrages aufzufordern. Jedoch mussten sie die Zurückweisung dieses Anliegens zur Kenntnis nehmen. Die Neue  Verbraucherzentrale bestärkte sie dann aber in ihrer Auffassung, dass von dem Versuch, die Heizungsanlage selbst einzubauen, dringend abzuraten wäre. Die erzürnten Käufer, ein Paar aus Wismar, ließen sich nicht von Firma und Anwälten einschüchtern und riskierten den Weg durch die Instanzen.  Nachdem bereits das Landgericht Schwerin und das Oberlandesgericht Rostock die Klage des Verkäufers auf Zahlung der Heizungsanlage abgewiesen hatten, bestätigte nun auch der Bundesgerichtshof (Urteil vom 13. Juni 2007 – VIII ZR 236/06) die Auffassung der Verbraucherzentrale. Die Firma hätte darauf hinweisen müssen, dass die Montage der Heizung höhere Anforderungen stellt, als sie ein Laie üblicherweise erfüllen kann. Die Verbraucherzentrale meint: Ein seriöses Unternehmen informiert seine Kunden auch ohne den Zwang durch die Gerichte über derart Wesentliches. Da aber nicht jedes Unternehmen seriös ist, empfiehlt es sich, gerade beim Kauf so genannter Selbstbausätze nicht nur die eigenen handwerklichen Fähigkeiten kritisch zu betrachten. Auch die Anpreisungen und Versprechen der Verkäufer, insbesondere auf Messen, sollten nicht ohne einen vorherigen Vergleich mit den Angeboten aus der Region akzeptiert werden. Die Neue Verbraucherzentrale konnte schon mehrfach feststellen, dass die angeblich günstigen Selbstbausätze auf Messen teurer sein können als Angebote von regionalen Handwerkern. Für Verbraucher, die bereits Selbstbausätze gekauft, diese jedoch noch nicht eingebaut haben, könnte sich eine rechtliche Beratung lohnen. Gleiches gilt für diejenigen, die beim Einbau oder nach dem Einbau kostenträchtige Probleme hatten, die auf eine mangelnde Eignung als Selbstbausatz zurückzuführen sind.