„Wegtragegebühr“ für Demonstranten

Caffier: Keine Sonderregelung zur Gebührenerhebung in Zusammenhang mit dem KNK-Castor-Transport in Mecklenburg-Vorpommern

Die „Neue Osnabrücker Zeitung“ hatte berichtete, dass derjenige mit einer „Wegtragegebühr“  rechnen müsse, der die Strecke des Castor-Transports ins atomare Zwischenlager bei Lubmin blockiert. Dazu sagte Innenminister Lorenz Caffier: „Für den KNK Castor-Transport haben wir nichts Neue erfunden. Die Landespolizei wendet geltendes Recht an.“

Wie Caffier betonte, gelte in Mecklenburg-Vorpommern für alle Veranstaltungen eine Verwaltungsvollzugskostenverordnung, in der festgeschrieben ist, dass grundsätzlich Kosten für polizeiliche Zwangsmaßnahmen zur Gefahrenabwehr der Landespolizei geltend zu machen sind, wenn sie individuell zurechenbar sind. Dazu können auch Maßnahmen zur Durchsetzung von Platzverweisen unter Anwendung von unmittelbarem Zwang gehören.

Von dieser Kostenerhebung könne dem Minister zufolge Abstand genommen werden, wenn die dazu erforderlichen administrativen Maßnahmen, wie zum Beispiel Personalienfeststellungen, den eigentlichen Einsatz der Polizei behindern oder gefährden. „Für den Einsatz der Polizei zur Sicherung des KNK Castor-Transportes wird unter dem Aspekt der Sicherheit des Transportes und aller Beteiligten durch den Polizeiführer die Möglichkeit einer späteren Gebührenerhebung  geprüft“, so Lorenz Caffier.