Was können Versicherte tun, wenn sie von der Krankenkasse „gesund“ geschrieben werden?

Rostock. Oftmals werden gesetzlich Krankenversicherte, die von ihrem Arzt  krankgeschrieben sind, aufgrund eines Gutachtens des Medizinischen Dienstes der Krankenkasse (MDK) von ihrer Krankenkasse „gesundgeschrieben“.

Damit endet auch gleichzeitig die Krankengeld- bzw. Entgeltfortzahlung. Was ist aber, wenn sich der Patient krankheitsbedingt gar nicht in der Lage sieht, seiner Erwerbstätigkeit nachzugehen bzw. für die Arbeitsagentur wieder vermittelbar zu sein?

Solche Fälle treten vermehrt in unserer Beratungspraxis auf, berichtet Mandy Pawils von der Unabhängigen Patientenberatung in Rostock. „Die verunsicherten Patienten stehen dabei oftmals vor einem unlösbaren Problem, denn sie müssen einerseits ihrem Arbeitgeber bzw. der Arbeitsagentur wieder ihre Arbeitskraft anbieten und andererseits der Krankenkasse klarmachen, dass sie eigentlich noch krank sind – das kostet enorm viel Kraft“ so die Patientenberaterin.

In dieser Situation gibt es ein paar Wege, die der Patient gehen kann, wobei jedoch wichtig ist, dass schnell gehandelt wird. Der Patient sollte beispielsweise umgehend Widerspruch gegen die Einstellung der Krankengeldzahlung einlegen und auch der behandelnde Arzt kann etwas tun: Ist der Patient nach seiner medizinischen Einschätzung weiterhin krank kann er ein Zweitgutachten bei der Krankenkasse zur erneuten Überprüfung der Arbeitsunfähig beantragen.

Weitere Informationen zu diesem Thema sowie Hilfe und Unterstützung in dieser Situation bieten die Beraterinnen der Unabhängigen Patientenberatungsstelle in Rostock. Dienstags und donnerstags von 9 – 13 und 14 – 18 Uhr haben Patienten die Möglichkeit sich telefonisch unter (0381) 208 70 45 kostenfrei beraten zu lassen. Die persönliche Beratung wird in der gleichen Zeit in der Strandstraße 98 angeboten. Weitere Informationen sind im Internet unter www.upd-online.de abrufbar.