Waldmüller: EuGH verbietet Tarifbindung bei öffentlichen Aufträgen

„Die geltende Rechtslage bei der öffentlichen Auftragsvergabe muss konsequent in der Praxis umgesetzt werden.

Dann gehören auch etwaige Negativbeispiele bei der Entlohnung der Vergangenheit an. Ein Vergabegesetz ist dazu nicht zwingend erforderlich,“ so der Wirtschaftspolitische Sprecher der CDU-Landtagsfraktion, Wolfgang Waldmüller, nach der heutigen Urteilsverkündung des EuGH zum Verbot von gesetzlicher Tarifbindung bei der öffentlichen Auftragsvergabe in Niedersachsen.

„Statt neuer Bürokratie brauchen wir mehr Transparenz und mehr Wirtschaftlichkeit bei der Auftragsvergabe. Da gibt es viele Stellschrauben, die gegenwärtige Situation zu verbessern. Die Koalition in Schwerin wird sich daher mit Nachdruck dafür einsetzten, dass der in der geltenden Rechtslage vorgeschriebene Weg der Auftragsvergabe an den „Wirtschaftlichsten“ die Regel wird und der „Billigste“ künftig auf der Strecke bleibt.

Die Praxis zeigt immer wieder, dass ein seriös kalkulierendes Unternehmen auch mit einer vernünftigen Lohnstruktur immer die bessere Wahl bei der Auftragsvergabe ist, als dies ein Dumpinganbieter jemals sein kann“, so Wolfgang Waldmüller abschließend.