Waldbrandgefahr drastisch gestiegen

Sorgsames Handeln erforderlich

Unberührte Natur in M-V – hier am Faulen See in Schwerin. Foto: M.M.

Durch den starken Temperaturanstieg der letzten Tage hat sich in Mecklenburg-Vorpommern die Waldbrand­gefahr drastisch erhöht. In den westlichen als auch dem östlichen Landesteilen gilt bereits wieder die Waldbrand­gefahrenstufe 4 (hohe Waldbrandgefahr). In allen anderen Gebieten die Waldbrandwarnstufe 3. Eine große Gefahr geht zudem von den starken Winden aus, die eine Entwicklung von Feuern fördern können.

„Da sich die Wetterlage in den kommenden Tagen nicht wesentlich ändern soll, sind die Verhaltensregeln zur Vermeidung von Waldbränden strikt einzuhalten“, fordert Landwirtschaftsminister Dr. Till Backhaus.

97 Prozent der Waldbrände seien auf fahrlässiges oder gar vorsätzliches Fehlverhalten von Menschen zurückzuführen. Er fordere deshalb die Bevölkerung und wegen der beginnenden Erntearbeiten auch die Landwirte auf, verantwortungsvoll zu handeln, so Backhaus. Insbesondere sollten keine Zigaretten aus Autos geworfen werden.

Bisher waren 38 Waldbrände festgestellt worden, die 12 Hektar Wald erfassten. Dazu kommt der Brand bei Lübtheen (ca. 8 ha), der wegen der noch nicht abgeschlossenen Bekämpfung in der Statistik noch nicht berücksichtigt wurde.

Folgende Verhaltensregeln sind bei Waldbrandgefahr gültig:

Rauchen Sie nicht im Wald und in der Feldflur!

Werfen Sie keine Zigarettenreste aus dem Auto! Benutzen Sie Ihren Bordaschenbecher!

Nutzen Sie für Lagerfeuer und Grillabende nur ausgewiesene Grill- und Lagerfeuerplätze, auf denen Sie einen ausreichenden Brandschutz sichern können. Halten Sie da-bei einen Mindestabstand zum Wald von 50m ein!

Parken Sie nur auf ausgewiesenen Waldparkplätzen! Ermöglichen Sie zu Ihrer eigenen Sicherheit den Lösch- und Rettungskräften eine rasche und ungehinderte Zufahrt zum Brandherd, indem Sie die Waldwege freihalten!

Melden Sie alle Brände unverzüglich der Feuerwehr (Notruf 112).

Ab Waldbrandgefahrenstufe 4 sind zudem Ausnahme­genehmigungen für ein Anlegen von Feuern nicht mehr möglich. Erteilte Genehmigungen verlieren ihre Wirksam­keit. Weiterhin kann die untere Forstbehörde ab Waldbrand­gefahrenstufe 4 im Benehmen mit den Landräten Wälder für ein Befahren und Betreten sperren.

Bei der Getreideernte auf Feldern mit einem Abstand von weniger als 50 Metern zum Waldrand ist nach § 5 der Waldbrandschutzverordnung unmittelbar nach Anschnitt auf der dem Wald zugekehrten Erntefläche ein

6 Meter breiter Wundstreifen anzulegen. Minister Backhaus erinnert die Landwirte daran, für die Mähdrescharbeiten zur Brandbekämpfung zusätzlich Wasser und Pflug zur Erstbekämpfung bereitzuhalten.

Der aktuelle Stand der Waldbrandgefahr kann der Internetseite der Landesforstanstalt entnommen werden: „wald-mv.de/Forstbehoerde/Waldbrandschutz/“

Pressemitteilung des Ministeriums für Landwirtschaft und Umwelt M-V