von Storch: Keine öffentliche Diskussion über Kandidaten für das Landesverfassungsgericht

Der Rechtspolitische Sprecher der CDU-Landtagsfraktion Mecklenburg-Vorpommern, Dr. Henning von Storch, zeigte sich angesichts der öffentlich geführten Debatte um die Nachfolge des Mitgliedes des Landesverfassungsgerichts Peter Söhnchen überrascht.

„In der Vergangenheit war es gute Übung, Personalien der Kandidaten für das Landesverfassungsgericht vertraulich zu behandeln. So wurde zuletzt auch bei den in der Januar-Sitzung des Landtages gewählten Mitgliedern und Stellvertretern verfahren. Diese Vorgehensweise muss beibehalten werden.“

Es sei unverständlich, wenn nun öffentlich über die Nachfolge von Herrn Peter Söhnchen diskutiert werde. Eine solche Diskussion schade dem Ansehen der vorgeschlagenen Person. Deshalb seien die Sitzungen des besonderen Ausschusses, der dem Landtag die Mitglieder für das Landesverfassungsgericht vorschlägt, nicht öffentlich. Für die Nachfolge von Herrn Peter Söhnchen müsse die objektiv am besten geeignete Persönlichkeit gefunden werden. Dr. Henning von Storch betonte, die CDU-Landtagsfraktion habe stets Vertraulichkeit gewahrt.

„Ich bin überzeugt, dass sich die Mitglieder des besonderen Ausschusse bis zur Sitzung des Landtages im April auf einen geeigneten Kandidaten geeinigt haben werden. Das Landesverfassungsgericht ist ein Verfassungsorgan, dessen Ansehen nicht durch öffentlich ausgetragene Meinungsverschiedenheiten der Landtagsfraktionen beschädigt werden darf“, sagte Dr. Henning von Storch abschließend.