Von Storch: Forderung nach Eingriff des Justizministeriums ablehnen

Der rechtspolitische Sprecher der CDU-Landtagsfraktion, Dr. Henning von Storch, hat die Erregung der Finanzministerin in Zusammenhang mit der Durchsuchung des Ministeriums zum Ende der vergangenen Woche als verständlich bezeichnet.

Gleichzeitig wies er das Ansinnen zurück, das Justizministerium müsse in diesem Fall tätig werden.

„Es gibt den Amtsermittlungsgrundsatz der Staatsanwaltschaft. Die Staatsanwaltschaft ist verpflichtet, jedem Anfangsverdacht nachzugehen. Dies tut die Staatsanwaltschaft im konkreten Fall bereits seit dem Jahr 2006. Insoweit kann das Justizministerium hier auch nicht eingreifen oder Einfluss auf die laufenden Ermittlungen nehmen.

Im Übrigen handelt es sich zunächst um ein Ermittlungsverfahren. Es ist durchaus möglich, dass das Verfahren auch von Amtswegen eingestellt wird, wie die meisten Verfahren. Bis zu einer tatsächlichen Verurteilung gilt die Unschuldsvermutung! Wenn das Finanzministerium gravierende Fehler der Staatsanwaltschaft erkennt oder sich ungerechtfertigen Beschuldigungen ausgesetzt sieht, müsste zudem der Rechtsweg beschritten werden“, so Dr. Henning von Storch.