Vollbeschäftigung zukünftig für alle Lehrkräfte gesichert

Der Weg zur Rückkehr zur Vollbeschäftigung aller Lehrkräfte und damit der Ausstieg aus dem Lehrerpersonalkonzept wurden gestern mit den Lehrergewerkschaften und Verbänden abschließend vereinbart.

Für die einzelnen Schularten bedeutet das:

Für die Lehrerinnen und Lehrer im Bereich der Grundschulen (SAG 1):

– Ausstieg aus dem LPK zum 01.08.2010
– Angebot eines unbefristeten Vollzeitarbeitsvertrages

Für die Lehrerinnen und Lehrer im Bereich der Förderschulen (SAG 3):

– Ausstieg aus dem LPK zum 01.08.2010

Für die Lehrerinnen und Lehrer im Bereich der Regionalen Schulen, Gesamtschulen und Gymnasien (SAG 2), die das ausgehandelte Angebot annehmen:

– ab 01.08.2013 ein garantierter Mindestbeschäftigungsumfang von 92,5 %
– ab 01.08.2014 Vollbeschäftigungsgarantie

Für die Lehrerinnen und Lehrer im Bereich der beruflichen Schulen (SAG 4):

– ab 01.01.2016 ein garantierter Mindestbeschäftigungsumfang von 95 %
– ab 01.01.2017 Vollbeschäftigungsgarantie

Da die Schülerzahlen in den nächsten Jahren wieder leicht steigen werden, werden in den nächsten Jahren alle Lehrerinnen und Lehrer zur Umsetzung des Bildungs- und Erziehungsauftrages an den Schulen unseres Landes gebraucht. Aus diesem Grund sind die Ablösemaßnahmen in den noch von Teilzeit betroffenen Schulartgruppen 2 und 4 jeweils auf landesweit 100 Maßnahmen und damit auf 200 Maßnahmen begrenzt worden. Zusätzlich gilt für die Schulartgruppe 2, dass ein Arbeitgeberwechsel ohne Abfindung aber mit Rückkehrgarantie weiterhin angeboten wird. Da die Schülerzahlen zunächst im Grundschulbereich aufwachsen, dann zeitversetzt die anderen Schularten erreicht und sich diese Entwicklung regional unterschiedlich gestaltet, setzt das Land auf die Bereitschaft der Lehrerinnen und Lehrer zum flexiblen schulart-, schulartgruppen- und schulamtsübergreifenden Einsatz.

Bildungsminister Henry Tesch bedankt sich bei den Lehrerinnen und Lehrern, die mit ihrer Solidarität maßgeblich zur Umsetzung des Lehrerpersonalkonzeptes beigetragen haben. Jetzt ist der Weg frei für ein Personalentwicklungskonzept.

Hintergrund:

Im Schuljahr 1995/96 gab es noch ca. 293.000 Schüler an den allgemein bildenden Schulen unseres Landes. Aufgrund der demographischen Entwicklung in unserem Land musste in den vergangenen Jahren ein Rückgang um ca. 60 % auf 116.700 Schüler im Schuljahr 2009/10 kompensiert werden. Allein im Bereich der beruflichen Schulen ist seit 1996 bis heute ein Schülerrückgang um ca. 30 % zu verzeichnen.

Dieser Herausforderung haben sich alle Beteiligten, die Landesregierung, die Lehrergewerkschaften und Verbände und nicht zuletzt jeder Lehrer und jede Lehrerin gestellt. Mit der Unterzeichnung des Lehrerpersonalkonzeptes haben sich die Vereinbarungspartner auf ein Maßnahmenpaket geeinigt, dass darauf gerichtet war, den notwendigen Stellenabbau sozialverträglich zu gestalten. Insgesamt mussten in den zurückliegenden 15 Jahren ca. 9.900 Stellen abgebaut werden.

Der großen Akzeptanz dieser Maßnahmen unter den Lehrerinnen und Lehrern war es zu verdanken, dass seit 1996 keine betriebsbedingten Kündigungen ausgesprochen werden mussten.

Auf der Grundlage der Ablösemaßnahmen (Vorruhestand 1, 2 und Abfindung) schieden ca. 6.200 Lehrerinnen und Lehrer auf insgesamt 6.100 Stellen vorzeitig aus dem Schuldienst aus, die zum Teil für Neueinstellungen genutzt wurden. Die Ablösemaßnahmen haben Ausgaben des Landes von ca. 341 Mio. EUR zur Folge.

Hinzu kommen insgesamt ca. 3.800 Lehrerinnen und Lehrer, die auf der Basis der Maßnahme Altersteilzeit ihren Beschäftigungsumfang reduzieren und vorzeitig in den Ruhestand wechseln. Davon sind bereits ca. 2000 Lehrkräfte aus dem Schuldienst ausgeschieden, weitere ca. 1.800 werden ihren aktiven Dienst bis zum Ende des Kalenderjahres 2016 beenden.

Einschließlich des Schuljahres 1999/2000 konnte der Stellenabbau ausschließlich über die Personalmaßnahmen Vorruhestand und Abfindung des Lehrerpersonalkonzeptes realisiert werden. Die Einführung der Teilzeit gem. Lehrerpersonalkonzept war mit Beginn des Schuljahres 2000/01 im Primarbereich, zum Schuljahr 2002/03 in den weiterführenden allgemein bildenden Schulen und ab Beginn des Kalenderjahres 2010 im Bereich der beruflichen Schulen erforderlich.

Die Einführung der Teilzeit gem. Lehrerpersonalkonzept in den Förderschulen ist nicht erforderlich und wird auch künftig nicht erforderlich sein.

Die Mehrheit aller Lehrerinnen und Lehrer zeigte sich solidarisch und erklärte sich zur Teilzeitbeschäftigung bereit. Der zur Verfügung stehende Bedarf wurde jährlich, schulamtsbezogen auf der Grundlage der Anwendungsregelungen zur Teilzeitbeschäftigung gleichmäßig auf alle Lehrkräfte, in der Schulartgruppe 2 nach dem Prinzip der Fachlichkeit, verteilt. Das hatte zur Folge, dass viele Lehrerinnen und Lehrer an andere Schulen abgeordnet oder sogar versetzt werden mussten.

Gleichzeitig wurde seit Unterzeichnung des LPK das Augenmerk darauf gelegt, die Erziehung, Bildung und Ausbildung an den Schulen unseres Landes auf einem qualitativ hohen Niveau zu sichern bzw. zu verbessern. Was wurde bereits erreicht?

– Das Modell der Kleinen Grundschule auf dem Lande wurde eingeführt. Damit konnten „kurze Wege für kurze Beine“ gewährleistet werden.
– Die Programme „Ganztagsschule“ und „Volle Halbtagsgrundschule“ konnten realisiert werden.
– Damit die wachsenden Aufgaben der Schulleitungen erfüllt werden können, wurde die Vollbeschäftigung für Schulleiter und Stellvertreter gesichert.
– Innerhalb der letzten 3 Jahre wurden im Zusammenhang mit der selbstständigen Schule wichtige Parameterverbesserungen erreicht.

In den nächsten Jahren werden immer mehr ältere Lehrerinnen und Lehrer aus dem Schuldienst ausscheiden. Um den erforderlichen Generationenwechsel zu gestalten, müssen in allen Schularten in den nächsten Jahren Neueinstellungen vorgenommen werden.