Volksverhetzende NPD-Plakate bleiben verboten!

Dr. Norbert Nieszery: Signal gegen die menschenverachtende Fremdenfeindlichkeit der Nazis

Der Vorsitzende der SPD-Landtagsfraktion Dr. Norbert Nieszery hat sich heute erfreut über die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts gezeigt, die das Verbot der polenfeindlichen Wahlplakate der rechtsextremen NPD durch das OVG Greifswald bestätigt:

„Ich freue mich außerordentlich über diese Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts. Damit ist höchstrichterlich festgestellt, dass die NPD-Plakate den Tatbestand der Volksverhetzung erfüllen und nicht unter das Grundrecht auf freie Meinungsäußerung fallen. Durch dieses Urteil können sich diejenigen Bürgerinnen und Bürger bestätigt fühlen, die seit Jahren gerne und friedlich mit den polnischen Nachbarn zusammenleben und sich gegen die menschenverachtende Fremdenfeindlichkeit der Nazis zur Wehr setzen. Und das Urteil macht erneut deutlich, dass die NPD eine Partei ist, die die Grundrechte missachtet, die die Freiheiten unserer verfassungsmäßigen Ordnung missbrauchen will und die mit unserer Demokratie nichts am Hut hat. Ich bin froh, dass unser Rechtsstaat über die Mittel und Möglichkeiten verfügt, solchem Tun Einhalt zu gebieten.“