Vogelgrippe-Virus in Bayern mahnt zu erhöhter Aufmerksamkeit auch in M-V

„Der Nachweis des hoch pathogenen H5N1-Virus in Bayern zeigt, dass der Erreger in der Wildvogelpopulation Europas noch immer präsent ist“, reagierte der Minister für Landwirtschaft, Umwelt und Verbraucherschutz Dr. Till Backhaus heute auf die Meldung, dass kürzlich in der Nähe von Nürnberg verendete Wildvögel mit dem Virus infiziert waren.

„Allein 2007 haben wir in Mecklenburg-Vorpommern bereits mehr als 2 800 Wildvögel, knapp 2 000 Stück Hausgeflügel sowie 25 Säugetiere verschiedener Arten im Rahmen unseres gezielten Monitorings untersucht. Seit dem 12. April 2006 wurde hierzulande bei keinem Tier mehr die hoch pathogene Variante des H5N1-Virus nachgewiesen“, erläuterte der Minister zur Situation im Lande. Das Landeskrisenzentrum sei dennoch umgehend alarmiert worden, um die aktuelle und umfassende Information der Veterinärämter und betroffenen Verbänden zu sichern.

Der Minister forderte alle Geflügelhalter auf, die vorgegebenen Biosicherheitsmaßnahmen konsequent einzuhalten: „Hierzu gehört, den Kontakt zwischen Hausgeflügel und Wildvögeln wirksam zu unterbinden, Personen- und Tierverkehr in Geflügelbetrieben auf das unbedingt erforderliche Maß zu beschränken und den bestehenden Untersuchungs- und Meldepflichten unbedingt nachzukommen.“

Hinsichtlich der Restriktionsgebiete, in denen eine Freilandhaltung von Geflügel nicht erlaubt sei, müsse nach jetzigem Kenntnisstand noch keine Änderung erfolgen. „Hier warten wir die weiteren epidemiologischen Erkenntnisse aus Bayern ab“ sagte Dr. Backhaus und verwies darauf, dass sich das risikoorientierte Vorgehen in Mecklenburg-Vorpommern bewährt habe, wonach gemeinsam mit den Ornithologen als Sommeraufenthaltsorte bekannte Gebiete sowie Brut- und Futterplätze bestimmt worden seien, in denen das Aufstallungsgebot weiterhin Geltung habe.

Im Übrigen sei man inzwischen gut vorbereitet: „Die Zeit seit dem Geflügelpestausbruch im vergangenen Jahr ist durch Behörden und Geflügelhalter intensiv genutzt worden, auf einen eventuellen erneuten Ausbruch vorbereitet zu sein.“

Der Ausbruch in Bayern zeige aber, dass auch andere Faktoren wie beispielsweise die Gewässerqualität für den Ausbruch der Krankheit eine Rolle spielen könnten. „Daher habe ich alle nach geordneten Behörden nochmals daran erinnert, bei Auffinden oder Beobachtung eines vermehrten Anfalls toter Wildvögel unverzüglich das örtlich zuständige Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt zu unterrichten“, so der Minister.

„Dies sollte im Übrigen auch jeder Bürger tun“, sagte Dr. Backhaus, warnte aber zugleich vor Panikmache. Weder sei jeder tote Vogel an Geflügelpest verendet noch stelle jeder lebende Vogel potentiell einen Virenträger dar. „Wenn die allgemeinen Hygieneregeln eingehalten werden, dürfte dies vorerst einen ausreichenden Schutz für Spaziergänger und Erholungssuchende bieten.“

Informationen zur Vogelgrippe, darunter auch ein Merkblatt für Geflügelhalter, können auf der Internetseite des Ministeriums unter www.lu.mv-regierung.de abgerufen werden, in Kürze direkt im Hauptmenü unter der Rubrik „Im Blickpunkt“.

Im Rahmen der Untersuchung verendeter Wildvögel aus dem Raum Nürnberg ist das hoch pathogene H5N1-Virus bei fünf Schwänen und einer Kanadagans festgestellt worden. Durch die zuständigen Behörden in Bayern wurden ein Sperrbezirk sowie ein Beobachtungsgebiet eingerichtet, in denen entsprechende Beschränkungen für Geflügel haltende Betriebe gelten.

In Deutschland war das Virus erstmalig Mitte Februar 2006 bei Schwänen von der Insel Rügen und letztmalig am 3. August 2006 bei einem Trauerschwan aus dem Zoo Dresden nachgewiesen worden.