Vierkant: Unterstützung für Klassenfahrten zu Gedenkstätten kommt

Über Ausnahmen für Klassenbildung an Gymnasien wird entschieden

Nach der heutigen Befassung im Bildungsausschuss des Landtages hat der stellvertretende CDU-Fraktionsvorsitzende, Jörg Vierkant, unterstrichen, dass die vom Landtag beschlossene und im Landeshaushalt berücksichtigte Unterstützung für Klassenfahrten durch das zuständige Ministerium umgehend umgesetzt wird.

„Klassenfahrten zu Gedenkstätten und -orten für Opfer der deutschen Geschichte können einen aktiven und nachhaltigen Beitrag zur Erziehung unserer jungen Generation zur Demokratie leisten. Positiv ist, dass ausdrücklich auch Fahrten zu Gedenkorten für DDR-Unrecht gefördert werden. Am 11. Juli 2007 hatte der Landtag mit einer Beschlussempfehlung die entsprechende Initiative auf den Weg gebracht. Am 7. Dezember 2007 wurden mit der Zustimmung zum Doppelhaushalt 2008/2009 jeweils 120.000 Euro bereitgestellt. Gleichzeitig wurde abgesichert, dass die Klassenfahrten in das Konzept zur Förderung von Demokratie und Toleranz eingebunden sind, indem den Fahrten ein pädagogisches Konzept zugrunde gelegt wird. Die Aufgabe der Landesregierung ist es, ein unbürokratisches Verfahren für eine pauschalierte Ausreichung der Fahrtkostenzuschüsse zu gewährleisten. Die dafür notwendige Richtlinie ist fast fertig und wird kurzfristig vorgelegt. Die Schulen können bereits jetzt formlose Anträge an das Bildungsministerium richten“, so Jörg Vierkant.

Des Weiteren hat sich der Bildungsausschuss mit den durch den erstmaligen Übergang in Klasse 7 an Gymnasien entstehenden Herausforderungen befasst.

„Das Problem der Klassengröße entsteht aktuell nur an den Gymnasien. Hier wird aktuell der 1. Jahrgang in der 7. Klasse aufgenommen. Nach Ende des Meldeschlusses wird entschieden welche Gymnasien eine Ausnahmegenehmigung erhalten. Wichtigstes Kriterium wird dabei die Länge des Schulweges sein. Ich mache alle Eltern darauf aufmerksam, dass trotz der nunmehr 2-jährigen Orientierung in der Regionalen Schule weiter ein ½-jähriges Probejahr am Gymnasium erfolgen kann, auch wenn die Laufbahnempfehlung etwas anderes vorsieht“, so Jörg Vierkant