Verwaltungsvorschrift „Sport in der Landespolizei“ tritt in Kraft

Minister Caffier unterstreicht die Bedeutung des Sports in der Polizei und wird das Deutsche Sportabzeichen ablegen

Am 1. Dezember 2011 wird die neue Verwaltungsvorschrift „Sport in der Landespolizei“ in Kraft treten. Sie ist Bestandteil  des Gesundheitsmanagements in der Landespolizei. Den Polizeivollzugsbeamtinnen und –beamten wird in dem neuen Sporterlass auferlegt, die ihrem Beruf erforderliche überdurchschnittliche körperliche Leistungsfähigkeit in einem Dreijahresrhythmus nachzuweisen, z.B. durch das Ablegen des Deutschen Sportabzeichens oder des Rettungsschwimmerabzeichens.

„Wie der gerade beendete Einsatz in Gorleben zeigt, ist ein großer Teil unserer Landespolizei den besonderen Anforderungen des Polizeiberufs gewachsen“, sagte Innenminister Lorenz Caffier. „Fitness kommt aber nicht von ungefähr, sondern bedarf ständigen Trainings. Sport ist eine wichtige Grundlage für den Erhalt der Leistungsfähigkeit unserer Polizei.“

Der Dienstsport der Landespolizei soll motorische, d.h. konditionelle und insbesondere koordinative Fähigkeiten vermittelteln und  als Ausgleich für die besonderen physischen und psychischen Belastungen des Polizeidienstes dienen. „Ich werde zusammen mit Staatssekretär Thomas Lenz mit gutem Beispiel voran gehen und demnächst selbst das Sportabzeichen ablegen“, sagte Innenminister Lorenz Caffier. „Ich lade alle Führungskräfte in der Landespolizei ein, diesem Beispiel zu folgen.“

Die nun erlassene Verwaltungsvorschrift legt auch den Handlungsrahmen der Sportfördergruppe der Landespolizei fest, der solche deutschen Ausnahmeathleten wie der Bahnradweltmeister Stefan Nimke oder die Vizeweltmeisterin im Stabhochsprung Martina Strutz angehören.

Quelle: Ministerium für Inneres und Sport MV