Verstehen Sie Ihre Heizkostenabrechnung?

Verbraucherzentrale hilft bei der Überprüfung

Man stelle sich vor, man mietet eine neue Wohnung, die optisch schön ist, deren Kaltmiete moderat ausfällt und deren Nebenkostenvorauszahlung sich noch im finanziell gesteckten Rahmen bewegt. Doch nach einem Jahr kommt das böse Erwachen: Mit der ersten Heizkostenabrechnung wird eine saftige Nachzahlung fällig. Das schockiert viele Verbraucher, vor allem diejenigen, die sich ohnehin schon um sparsames Heizen bemühen.

Mit einem speziellen Beratungsangebot wendet sich die Neue Verbraucherzentrale in Mecklenburg und Vorpommern an alle, die ihre Heizkostenabrechnung nicht ungeprüft bezahlen möchten. Dabei kontrollieren die Energieexperten zunächst die sachliche Richtigkeit der Abrechnung. Dies beinhaltet die Suche nach Abrechnungsfehlern und die Überprüfung der Zulässigkeit und Plausibilität der einzelnen Kosten. Zu bemängeln sind hier oft fehlerhafte Ablesedaten, falsche Verteilerschlüssel, fehlende Angaben zu Schätzverfahren und versteckte Reparaturarbeiten in den Wartungskosten. Im zweiten Schritt machen sich die Energieexperten zusammen mit den Wohnungsnutzern auf die Suche nach Sparpotenzialen im Verbrauchsverhalten. Fast immer finden sich dabei Wege, die Kosten ohne Verlust an Wohnkomfort zu senken, zum Beispiel mithilfe leicht umsetzbarer Tipps zum effektiven Heizen und Lüften. Mitunter sind aber auch – ausgehend von den Gegebenheiten in der Wohnung – Ratschläge zur passenden Heiztechnik, zu sinnvollen bautechnischen Maßnahmen oder einer zukunftsfähigen Energieversorgung gefragt.

Das Angebot kann in allen Beratungsstellen der Neuen Verbraucherzentrale wahrgenommen werden. Eine Terminvereinbarung ist erforderlich und möglich unter 018809-802400 (0,14 €/Min. aus dem deutschen Festnetz, abweichende Preise für Mobilfunkteilnehmer) oder unter 0381-20870 50.

NVZ