Versicherer müssen ihre Kunden besser aufklären

Am 1. Januar 2008 tritt das neue Versicherungsvertragsgesetz in Kraft
Versicherungsunternehmen müssen ab dem 1. Januar 2008 ihre Kunden umfassender aufklären und beraten. So hat künftig jeder Versicherer ein Produktinformationsblatt zur Verfügung zu stellen, das die wichtigsten Vertragsdetails in verständlicher und übersichtlicher Form aufbereitet. Des weiteren müssen die Versicherer die Verbraucher ab 1. Juli 2008 auch darüber informieren, was der Abschluss eines Versicherungsvertrages (Vermittlungsprovisionen etc.) in Euro und Cent insgesamt kostet.

„Die neuen gesetzlichen Regelungen beseitigen die Informationsdefizite der Verbraucherinnen und Verbraucher im Versicherungsbereich“, sagte Ursula Heinen, Parlamentarische Staatssekretärin beim Bundesminister für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz. Vor dem Hintergrund der gestiegenen Eigenverantwortung der Bürger für ihre langfristige Absicherung, beispielsweise bei der Altersvorsorge, sei mehr Transparenz im Versicherungsbereich erforderlich, so Heinen.

Am 1. Januar 2008 tritt die Reform des Versicherungsvertragsgesetzes (VGG) in Kraft. Sie verbessert die Rechte der Versicherten insgesamt von der Beratung bis zur Überschussbeteiligung ganz erheblich. Die Einzelheiten der umfangreichen Informationspflichten regelt die neue VGG- Informationspflichtenverordnung, die ebenfalls am 1. Januar 2008 und teilweise am 1. Juli 2008 in Kraft tritt.

Bei Lebensversicherungen, privaten Krankenversicherungen und Berufsunfähigkeitsversicherungen sind künftig die Abschluss – und Vertriebskosten, die die Versicherer in die Prämie eingerechnet haben, in Euro anzugeben. Die Verbraucher wissen also besser wofür sie ihr Geld ausgeben. Die verbesserte Kostentransparenz erleichtert ihnen den Vergleich von Versicherungsangeboten und fördert den Wettbewerb.

Dem Versicherungsnehmer sind vor Abschluss des Vertrages alle wesentlichen Informationen zur Verfügung zu stellen. Dazu gehören insbesondere Angaben zum Versicherer, dem absichernden Garantiefonds, zur Vertragslaufzeit, zu Widerrufs- und Kündigungsrechten, zum Gesamtpreis und zu außergerichtlichen Beschwerde – und Rechtsbehelfsverfahren. Bei Lebensversicherungen werden ferner gesetzliche Vorgaben über Rückkaufswerte und die Überschussbeteiligung gemacht. Versicherte haben nun einen gesetzlichen Anspruch auf Beteiligung auch an den stillen Reserven der Versicherer. Auch bei einer frühen Kündigung ihrer Lebensversicherung in den ersten Jahren, wo der Rückkaufswert bislang oft gegen Null tendierte, werden Versicherte künftig finanziell besser gestellt.