Verordnung über das Naturschutzgebiet „Insel Walfisch“ erlassen

Am Donnerstag, den 22. April, tritt die vom Minister für Landwirtschaft, Umwelt und Verbraucherschutz Dr. Till Backhaus erlassene Verordnung über das Naturschutzgebiet „Insel Walfisch“ in Kraft.

Das in der inneren Wismarbucht gelegene etwa 84 Hektar große Naturschutzgebiet umfasst die 12 Hektar große Landfläche der Insel und die umliegenden Wasserflächen. Die endgültige Unterschutzstellung des vorab einstweilig sichergestellten Naturschutzgebietes dient dem dauerhaften Erhalt einer überregional bedeutsamen Küstenvogelinsel. Dazu gehören auch die sie umgebenden Flachwasserbereiche.

Die Insel Walfisch ist Lebensraum einer Vielzahl von Wat- und Wasservögeln wie Eiderente, Austernfischer, Brandgans und Mittelsäger und sie ist Standort küstenspezifischer Ausprägungen geschützter Pflanzenarten und Pflanzengesellschaften. Aufgrund der Insellage und der damit verbundenen relativen Ungestörtheit sowie dem Vorhandensein nahegelegener Nahrungsflächen in den Strand- und Flachwasserbereichen stellt dieses Gebiet einen wichtigen Rückzugsraum für die in ihrem Bestand bedrohten Küstenvögel dar. Vom Frühjahr bis zum Herbst wird das Naturschutzgebiet von den Mitgliedern des Vereins „Insel Langenwerder“ betreut. Dies umfasst die Durchführung wissenschaftlicher Arbeiten und die Umsetzung des bestehenden Anlege- und Betretungsverbots.

„Es wäre schön“, so Umweltminister Backhaus, „wenn alle Nutzer der Wasserfläche der inneren Wismarbucht, insbesondere die Wassersportler, Angler und Fischer, wie bisher schon erfolgreich praktiziert, auch weiterhin zum Erhalt dieses besonders schützenswerten Landschaftsteils beitragen.“