Verlängerung des Investitionszulagengesetzes ist positives Signal

Die Verlängerung für Betriebe in Ostdeutschland stellt einen wichtigen Schritt in Richtung Angleichung der Wirtschafts- und Lebensverhältnisse in Ost und West dar.


Der stellvertretende Fraktionsvorsitzende der SPD-Landtagsfraktion M-V, Rudolf Borchert, hat den Beschluss der Bundesregierung vom 16. Juli 2008, die Investitionszulage an die neuen Bundesländer nicht im Jahr 2009 auslaufen zu lassen, sondern bis 2013 zu gewähren, als wesentlichen Beitrag zur Unterstützung betrieblicher Erstinvestitionen im verarbeitenden Gewerbe, im Bereich produktionsnaher Dienstleistungen und im Beherbergungsgewerbe bezeichnet.

„Auch wenn die Förderung nach der Neuregelung ab 2010 schrittweise abgesenkt werden soll, ist die Weiterführung der Investitionszulage eine wichtige und richtige Entscheidung für Mecklenburg-Vorpommern. Mit der Verlängerung des Förderzeitraums bleibt ein Standortvorteil für unser Bundesland, aber auch die anderen ostdeutschen Bundesländer erhalten. Zudem wird ein deutlicher Anreiz für mehrjährige Investitionsvorhaben ausgelöst, Arbeitsplätze können gesichert und neue geschaffen werden. Die positive Entwicklung der gewerblichen Wirtschaft wird unterstützt und gestärkt“, so Borchert, der auch finanzpolitischer Sprecher seiner Fraktion ist.

Für Mecklenburg-Vorpommern sei die Investitionszulage auch ein wirksames Instrument auf dem Wege zur Angleichung der Wirtschafts- und Lebensverhältnisse in Ost und West. „In Mecklenburg-Vorpommern fördern Bund und Land im Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ in den Jahren 2008/2009 Investitionsvorhaben in Höhe von insgesamt 292 Mio. Euro, davon beträgt die Investionszulage immerhin 12 Prozent. Das ist, gemessen am Landeshaushalt und der Größe unseres Bundeslandes, eine ordentliche Summe“, so Borchert abschließend.