Nach Angaben der finanzpolitischen Sprecherin der Linksfraktion, Birgit Schwebs, hat die heutige Anhörung zum Sozialhilfefinanzierungsgesetz im Sozialausschuss erwiesen, dass der Gesetzentwurf der Landesregierung erneut viel zu spät kommt und darüber hinaus unterfinanziert ist.
„Wie bereits 2008 haben die Anzuhörenden scharf kritisiert, dass das Gesetz voraussichtlich erst im Oktober in Kraft treten wird und sie bis dahin mit Abschlägen auf der Basis des Jahres 2009 arbeiten müssen“, erklärte Frau Schwebs am Mittwoch in Schwerin. Kosten, die darüber hinausgingen, müssten von den Landkreisen und kreisfreien Städten vorgeschossen werden. „Das ist bei der derzeitigen Finanzsituation der Kommunen völlig inakzeptabel.“
In der Anhörung wurde darüber hinaus moniert, dass das Gesetz erneut unterfinanziert ist und die notwendige grundlegende Neufassung des Gesetzes auf das Jahr 2013 verschoben wurde. Das Gesetz, für das in diesem Jahr mehr als 263 Millionen Euro bereitgestellt werden sollen, ist eines der wichtigsten Sozialhilfegesetze. Es soll ein Leben in Würde für alle sichern, die auf Hilfe angewiesen sind. „Die Fachleute gehen davon aus, dass die Mittel um mindestens 10 Prozent angehoben werden müssten, um den Leistungskatalog von der Hilfe zum Lebensunterhalt, über die Grundsicherung im Alter bis zur Eingliederung behinderter Menschen erfüllen zu können“, so Frau Schwebs.
Wie alle Anzuhörenden fordert auch die Linksfraktion die Landesregierung auf, noch in dieser Legislatur eine grundlegende Novellierung des Gesetzes vorzulegen. „So müssen beispielsweise die ambulanten und niedrigschwelligen Angebote stärker berücksichtigt werden“, so Frau Schwebs.
Claudia Schreyer