Vergaberecht aktuell

Die IHK zu Schwerin weist auf die Neufassungen von VOB/A und VOB/B sowie VOF im Bundesanzeiger hin.

Nach der „Bekanntmachung der Novellierung der Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen (VOB) Teile A und B“ vom 31. Juli 2009 in der Nummer 155a der Ausgabe des Bundesanzeigers vom 15. Oktober 2009 erfolgte jetzt die „Bekanntmachung der Vergabeordnung für freiberufliche Leistungen – VOF – Ausgabe 2009“ vom 18. November 2009 in der Ausgabe Nummer 185a des Bundesanzeigers vom 08. Dezember 2009. Wichtiger Hinweis: Die neue VOB ist damit zwar bekannt gegeben, sie ist von den öffentlichen Auftraggebern aber noch nicht anzuwenden! Der Abschnitt 2 der VOB/A für die Vergabe von Bauleistungen oberhalb des Schwellenwertes wird erst durch eine entsprechende Verweisung in der Vergabeverordnung (VgV) verbindlich vorgeschrieben. Die Neufassung der VgV steht derzeit noch aus. Die Verpflichtung zur Anwendung des Abschnitts 1 der VOB/A für die Vergabe von Bauaufträgen unterhalb des Schwellenwertes ergibt sich aus der Bundeshaushaltsordnung, der Landeshaushaltsordnung oder der Gemeindehaushaltsordnung. Um eine einheitliche Geltung der Neufassung der VOB/A sicherzustellen, soll erst mit Inkrafttreten der geänderten Vergabeverordnung auch der erste Abschnitt der VOB/A verbindlich vorgeschrieben werden. Die VOF, Ausgabe 2009, wird ebenfalls erst nach Inkrafttreten der zu aktualisierenden Vergabeverordnung verpflichtend anzuwenden sein.
Weitere Informationen: www.abst-mv.de