Verfassungsschutzbericht 2017 für M-V vorgestellt

Staatliches Gewaltmonopol gefährdet – demokratischen Rechtsstaat stärken und verteidigen

Nicht der Verfassungsschutzbericht für M-V, sondern nur ein Einkaufszettel für den nächsten „verdeckten Einsatz“! Foto: M.M.

Der Minister für Inneres und Europa Lorenz Caffier hat heute den Verfassungsschutzbericht für das Jahr 2017 vorgestellt. Auch im Jahr 2017 gab es vielfältige Angriffe auf unsere freiheitliche demokratische Grundordnung:

Gegen Islamisten aus Mecklenburg-Vorpommern wurden Ermittlungsverfahren wegen der Vorbereitung schwerer staatsgefährdender Gewalttaten geführt. In einem Falle konnten dabei Anschlagsvorbereitungen unter maßgeblicher Beteiligung des Verfassungsschutzes vereitelt werden.

Rechtsextremisten zeigten eine anhaltende Gewaltbereitschaft und setzten ihre menschenverachtende Propaganda gegen Migranten fort.

Linksextremisten griffen den politischen Gegner körperlich an und die Gewaltexzesse beim G20-Gipfel zeigten eine hohe kriminelle Energie, die weder vor der körperlichen Unversehrtheit von Polizeibeamten noch vor dem Eigentum Unbeteiligter Halt machte.

Sogenannte Reichsbürger und Selbstverwalter verweigerten sich staatlichen Maßnahmen und traten dabei nicht selten aggressiv auf.

Erneut hat sich gezeigt, dass politische Extremisten die Rechtsordnung nicht akzeptieren und ihre ideologische Weltsicht als Rechtfertigung von Gewalt sehen. Dies ist auch ein Frontalangriff auf das staatliche Gewaltmonopol, dem das Bundesverfassungsgericht in seinem Urteil zum NPD-Verbotsverfahren im Januar 2017 als Teil der freiheitlichen demokratischen Grundordnung einen besonderen Stellenwert eingeräumt hat.

Innenminister Caffier: „Es muss daher unmissverständlich klar sein: Wer das staatliche Gewaltmonopol in Frage stellt, handelt klar verfassungsfeindlich und hat mit Konsequenzen zu rechnen.“

Zur Lageentwicklung im Einzelnen:

Rechtsextremismus

Der Rechtsextremismus stellt – trotz gewisser aktueller Ermüdungserscheinungen – in Mecklenburg-Vorpommern weiterhin eine zentrale Herausforderung für die wehrhafte Demokratie dar. Er verfügt immer noch über ein beachtliches Personenpotenzial. Mit der NPD und der Kameradschaftsszene hat er ein organisatorisches Rückgrat, das der Szene Stabilität verleiht. Hauptagitationsfeld war auch 2017 das Thema Zuwanderung.

Allerdings sind das Demonstrationsgeschehen und die Übergriffe auf Flüchtlingsunterkünfte deutlich zurückgegangen. Die fremdenfeindlichen Gewalttaten lagen weiterhin auf hohem Niveau, die rassistische Propaganda wurde unvermindert fortgesetzt und damit Radikalisierungsprozesse befördert. Ohnehin bereitet die anhaltende Gewaltbereitschaft der Szene Sorge. Wie das Beispiel der terroristischen „Oldschool Society“ zeigt, muss dabei stets auch mit der Herausbildung terroristischer Strukturen gerechnet werden. In diesem Zusammenhang hat der Generalbundesanwalt auch Anklage gegen eine Person aus unserem Land erhoben, die allerdings nicht im Zentrum der Organisation anzusiedeln ist.

Personenpotenzial Rechtsextremismus

Unabhängig von einer geänderten Zählweise konnte im Unterschied zum Jahr 2016 ein leichter Anstieg des rechtsextremistischen Personenpotenzials auf ca. 1.500 (2016: 1.450) festgestellt werden.

Anstiege gab es im Bereich der parteiunabhängigen Szene um 50 Personen auf 550 Personen und beim unstrukturierten Personenpotenzial auf 640 (2016: 580).
Ein Rückgang war dagegen erneut beim parteigebundenen Rechtsextremismus auf ca. 310 Personen zu beobachten (2016: ca. 320). Erstmals konnten Aktivisten der Partei „Der III. Weg“ festgestellt werden, die ähnlich wie die NPD eine klare neo-nazistische Ausrichtung hat und bislang vor allem im süddeutschen Raum aktiv ist.

Zum rechtsextremistischen Straftatengeschehen wurde bereits am 23. April bei der Vorstellung des Berichts zur politisch motivierten Kriminalität umfassend informiert. Im Jahre 2017 wurden insgesamt 986 (2016: 955) rechtsextremistisch motivierte Straftaten registriert. Propagandadelikte stellten mit 702 (71,2 Prozent) Vorfällen (2016: 589) erneut den Schwerpunkt dar. Mit 84 Gewaltstraftaten war das Aufkommen nahezu auf dem Niveau des Jahres 2016 (79). Allerdings ist bei den fremdenfeindlichen Gewalttaten ein auffälliger Anstieg von 53 auf 74 Gewaltstraftaten festzustellen.

Eine deutlich positive Entwicklung ist bei den Übergriffen auf Flüchtlingsheime mit jetzt noch vier Fällen zu konstatieren (2016: 33 Fälle). Die Anzahl rechtsextremistisch motivierter antisemitischer Straftaten hat sich im Jahr 2017 mit 44 gegenüber dem Vorjahr (37) erneut gesteigert. Darunter sind im Berichtsjahr auch drei Gewaltdelikte.

Der Landesverband der NPD zeigte sich nach der Urteilsverkündung im Parteiverbotsverfahren kämpferisch und verkündete ein Festhalten an den vom Bundesverfassungsgericht als verfassungsfeindlich eingestuften Zielen.

Diese vom Gericht vorgenommene Bewertung, der Rückgang der finanziellen Zuwendungen sowie der für die Partei negative Ausgang der Landtagswahl 2016 haben trotz der markigen Bekundungen offenbar zu einer deutlichen Verunsicherung der NPD-Kader geführt und insgesamt weniger Aktivitäten sichtbar gemacht.

Auch im Bundestagswahlkampf erreichte sie nur ein schwaches Ergebnis (0,4 Prozent). Damit einhergehend war zu beobachten, dass die politisch relevanten Aktivitäten der rechtsextremistischen Szene im Berichtszeitraum 2017 zurückgegangen sind. Auch diese Entwicklung unterstreicht die bisherige Einschätzung der NPD als organisatorischer und politischer Kern der Szene.

Nachdem das Bundesverfassungsgericht im NPD-Parteiverbotsverfahren auf die Möglichkeit einer verfassungsrechtlichen Regelung zum Entzug der staatlichen Parteienfinanzierung bei verfassungsfeindlichen Parteien  hingewiesen hat, wurde in der Folge das Grundgesetz entsprechend geändert.

Der Bundesrat hat daraufhin im Februar dieses Jahres beschlossen, beim Bundesverfassungsgericht einen Antrag zum Ausschluss der NPD von der staatlichen Parteienfinanzierung zu stellen, dem sich zwischenzeitlich der Bundestag und die Bundesregierung angeschlossen haben. „Gegenwärtig laufen die Vorbereitungen für die Antragstellung, an denen sich die Verfassungsschutzabteilung meines Hauses intensiv beteiligt“, so Innenminister Caffier. „Für die NPD ist jeder Euro ein Euro zu viel. Wir müssen alles daransetzen, die NPD finanziell auszutrocknen.“

Die bereits seit dem letzten Jahr zu beobachtende Konsolidierung der neonazistischen Szene hat sich fortgesetzt. Allerdings waren diese Gruppierungen insgesamt weiterhin im Internet deutlich aktiver als in der realen Welt. Politisch relevante Impulse gingen von ihnen nur selten aus.

Aktivisten dieser Szene beteiligten sich regelmäßig an rechtsextremistischen Veranstaltungen in anderen Bundesländern und unterhalten entsprechende Kontakte.
Das rechtsextremistische Konzertgeschehen im Lande bewegt sich mit acht Konzerten auf dem Niveau der Vorjahre (2016: 10).

Kontrovers diskutiert wurden die Aktivitäten der „Identitären Bewegung Deutschland“ (IBD) mit ihrer regionalen Teilstruktur „Identitäre Bewegung Mecklenburg-Vorpommern“ (IBMV). Die IBD wird von den Verfassungsschutzbehörden des Bundes und der Länder als sogenannter rechtsextremistischer Verdachtsfall bearbeitet, da die ideologische Ausrichtung der IBD durchaus Fragen hinsichtlich einer verfassungsfeindlichen Zielsetzung aufwirft. Hierzulande waren bei den öffentlichkeitswirksamen Aktionen der IB keine schwerwiegenden politischen Straftaten zu verzeichnen, wenngleich festzustellen war, dass sie wiederholt mit medienwirksamen Aktionen in Erscheinung getreten ist, die zum Teil die Straftatengrenze – wie Sachbeschädigung oder Hausfriedensbruch – überschritten haben.

Die IB hat zwischenzeitlich einen organisatorischen Schwerpunkt in Rostock gebildet, namhafte Aktivisten haben ihren Wohnsitz in Mecklenburg-Vorpommern. Die Verdachtsfallbearbeitung der Verfassungsschutzbehörde des Landes hat sich daher bis auf Weiteres insbesondere auf diesen Umstand zu erstrecken.

Sogenannte „Reichsbürger und Selbstverwalter“

Ein deutlicher Aufgabenzuwachs für die Verfassungsschutzbehörde ergab sich aus der Aufklärung der sogenannten Reichsbürger und Selbstverwalter, die trotz einzelner Überschneidungen mit dem Rechtsextremismus aufgrund der häufig kruden und nicht eindeutig zuzuordnenden Gedankenwelt ein eigenes Extremismusfeld bilden. Die gewonnenen Erkenntnisse zeigen, dass diese Szene offenbar wächst und in Ansätzen organisiert ist. So war für das Jahr 2017 von einem Personenpotenzial von etwa 350 auszugehen (2016: 300). Mit Stand vom 30.06.2018 werden für Mecklenburg-Vorpommern ca. 400 den sogenannten Reichsbürgern und Selbstverwaltern zugerechnet.

Gründe für den Anstieg sind u.a. die Aufhellung des Dunkelfeldes, die gestiegene Sensibilisierung der betroffenen Behörden und die konsequente Aufklärung des Verfassungsschutzes.

Bei einem kleinen Teil ist auch eine Affinität zu Waffen festzustellen. „Wir werden daher die Anstrengungen zur Unterbindung des Waffenbesitzes durch Überprüfung der waffenrechtlichen Zuverlässigkeit konsequent fortsetzen“, betont Minister Caffier. „Wenn der Erlaubnisinhaber die Existenz der Bundesrepublik Deutschland als Staat verneint und damit sogleich die darin bestehende Rechtsordnung offensiv ablehnt, ist nach unserer Auffassung die Annahme berechtigt, mit Waffen nicht sachgemäß umzugehen oder diese nicht sorgfältig zu verwahren.

In  diesen Fällen kann es nicht als sicher gelten, dass der Erlaubnisinhaber die maßgeblichen Regelungen, insbesondere des Polizei- und Waffenrechts, für sich als bindend ansieht. Das Innenministerium geht grundsätzlich davon aus, dass die Ablehnung der Rechtsordnung ein starkes Indiz für die Unzuverlässigkeit darstellt.“

Mit Stand 23. Juli 2018 sind dem Innenministerium 26 Personen bekannt, die der Reichsbürger- und Selbstverwalterszene zugerechnet werden und eine waffenrechtliche Erlaubnis besitzen. Davon haben/hatten 17 Personen eine waffenrechtliche Erlaubnis, die sie berechtigt/-e, legal Schusswaffen als Jäger oder Sportschütze (Lang- und Kurzwaffen) zu erwerben.

Im Sommer 2017 waren die Landkreise und kreisfreien Städte vom Innenministerium aufgefordert worden, die waffenrechtliche Unzuverlässigkeit von „Reichsbürgern und Selbstverwaltern“ zu überprüfen.

Seit Beginn der Überprüfungen wurden gegen 36 Personen Überprüfungsverfahren gemäß § 5 WaffG eingeleitet (die Zuständigkeit dafür liegt bei den örtlichen Waffenbehörden der Landkreise und kreisfreien Städte in Mecklenburg-Vorpommern, die für den Vollzug des Waffengesetzes zuständig sind).

Soweit dem Ministerium für Inneres und Europa bekannt ist, wurden inzwischen bei 10 Personen die waffenrechtlichen Erlaubnisse rechtskräftig widerrufen bzw. die Überprüfungsverfahren wurden aufgrund der Abgabe der Erlaubnisse an die zuständige Waffenbehörde eingestellt (in der Regel „kleiner Waffenschein). Im Falle einer als Reichsbürger eingestuften Person hat die zuständige Waffenbehörde aufgrund von Sicherheitsaspekten mit Unterstützung der Polizei Waffen und Munition eingezogen und in behördliche Verwahrung genommen.

Dies waren zwei halbautomatische Pistolen, ein Wechselsystem sowie zwei Repetierbüchsen und insgesamt 18.680 Stücke Munition.
Insgesamt bedarf die Szene „Reichsbürger und Selbstverwalter“ einer weiteren intensiven Aufklärung insbesondere mit Blick auf die darauf erwachsenden Gefahrenpotenziale für das staatliche Gewaltmonopol und seiner Amtswalter.

Linksextremismus

Im Bereich des Linksextremismus war folgende Entwicklung zu beobachten:

Die Aktivitäten der linksextremistischen Szene im Jahr 2017 waren maßgeblich durch den sogenannten G20-Gipfel geprägt, der am 7. und 8. Juli 2017 in Hamburg stattfand.

Personenpotenzial Linksextremismus

Insgesamt werden dem Linksextremismus in Mecklenburg-Vorpommern rund 450 Personen (2016: 440) zugerechnet, davon sind 290 Personen (2016: 280) als gewaltbereite Linksextremisten eingestuft.

Die Zahl der linksextremistisch motivierten Straftaten stieg im Jahr 2017 auf 76 (2016: 64) an. Demgegenüber ist die Zahl der Gewaltdelikte von 24 auf 11 deutlich zurückgegangen. Hauptaktionsfeld der Linksextremisten war auch im Jahr 2017 der Kampf gegen den „Faschismus“. Darunter verstehen Linksextremisten nicht nur den Kampf gegen politische Gegner, sondern auch den Kampf gegen das verhasste „kapitalistische System“ der Bundesrepublik Deutschland.

Vor diesem Hintergrund ist auch der gewalttätige linksextremistische Protest anlässlich des G20-Gipfels zu beurteilen. Während der Proteste kam es zu massiven gewalttätigen Ausschreitungen, brennenden Barrikaden, zahllosen Sachbeschädigungen und auch Plünderungen. Die entsprechenden Bilder haben der Öffentlichkeit in erschreckender Weise vor Augen geführt, zu welchen Gewaltexzessen der international organisierte gewalttätige Linksextremismus in der Lage ist.

Die linksextremistischen Proteste dagegen wurden bundesweit überwiegend von der Interventionistischen Linken (IL) koordiniert, die zwischenzeitlich eine federführende Rolle im linksextremistischen Spektrum einnimmt und äußerst medienwirksam auftritt.

In Mecklenburg-Vorpommern übernahm dies die in Rostock ansässige Ortsgruppe der IL. Hierfür nutzte sie ihren maßgeblichen Einfluss in dem Aktionsbündnis „NoG20 MV“, in dem neben linksextremistischen auch eine Vielzahl (noch) dem demokratischen Spektrum zuzurechnenden Gruppierungen aktiv war.

Dass auch Linksextremisten aus unserem Land an den Vorbereitungen der massiven Gewalttaten beteiligt waren, zeigt nicht zuletzt die Durchsuchung gegen einen gewalttätigen Linksextremisten in Bad Doberan, bei dem ein ganzes „Waffenarsenal“ gefunden wurde.

Gewaltorientierter „Antifaschismus“- Aktionen gegen politische Gegner

Im Jahr 2017 war ein deutlicher Anstieg der Angriffe auf Parteibüros zu verzeichnen. In diesem Zusammenhang wurden 18 Straftaten (2016: 3) – bei denen es sich um Sachbeschädigungen handelt – registriert. In 16 der 18 Fälle waren Büros der AfD betroffen. Nicht zuletzt zeigt dies eine politische Intoleranz gegenüber Andersdenkenden.
Daneben standen auch die Studentenverbindungen in Rostock und Greifswald nach wie vor im Fokus der Linksextremisten. Auch in 2017 gab es Sachbeschädigungen durch Brand und Graffiti sowie einen körperlichen Angriff auf einen Verbindungsstudenten.

Mit dem Begriff „Repression“ verbinden Linksextremisten nahezu jedes staatliche Handeln. Dies gilt insbesondere für die Strafverfolgung linksextremistischer Aktionen und deren Überwachung. Die bedeutendste linksextremistische Organisation in diesem Themenfeld ist der bundesweit aktive Verein Rote Hilfe e.V., welcher auch zwei Ortsgruppen in unserem Land in Rostock und in Greifswald hat. Mitglieder sind neben bekannten Linksextremisten auch andere Personen, was die problematische Vernetzung bis ins demokratische Spektrum verdeutlicht. Der Verein unterstützt linksextremistische Straftäter finanziell und juristisch. Nach dem G20-Gipfel in Hamburg startete der Rote Hilfe e.V. die bundesweite Spendenkampagne „United we stand! Gemeinsam gegen Repression und autoritäre Formierung!“, um Geld für die Verteidigung linksextremistischer Straftäter zu sammeln.

Die Organisationen und Parteien des dogmatischen Linksextremismus, wie die Marxistisch-Leninistische Partei Deutschlands (MLPD) und die Deutsche Kommunistische Partei (DKP) entfalteten auch im aktuellen Berichtszeitraum nur eine schwache Außenwirkung und üben keine nennenswerte Anziehungskraft auf die Bevölkerung aus.

Sonstiger Ausländerextremismus

Zum Ausländerextremismus insbesondere mit Bezug auf die PKK ist im Berichtszeitraum festzustellen:

Personenpotenzial Sonstiger Ausländerextremismus
Die PKK ist in Deutschland, was Anhängerzahlen, Organisationsgrad und Mobilisierungspotenzial betrifft, nach wie vor die bedeutendste Kraft im Bereich des nicht religiös motivierten Extremismus mit Auslandsbezug. Sie wurde von der EU in die Liste der terroristischen Vereinigungen aufgenommen und unterliegt in Deutschland unter allen von ihr benutzten Bezeichnungen wie KADEK, KONGRA GEL, KKK und KCK – einschließlich verschiedener Teil- und Nebenorganisationen – seit 1993 einem vereinsrechtlichen Betätigungsverbot.

Die PKK ist in Mecklenburg-Vorpommern in der Öffentlichkeit kaum wahrnehmbar. Das landesweite Personenpotenzial des mehr oder minder aktiven PKK-Klientels beträgt wie im Vorjahr ca. 250 (bundesweit 2017: ca. 14.500/bundesweit 2016: ca. 14.000).

Auch in unserem Land sind regelmäßige sogenannte Spendensammlungen und Mobilisierungen für überregionale Großveranstaltungen zu beobachten.
Die Professionalisierung und Verfestigung der Strukturen geht über die Landesgrenze hinaus. Offene Gewaltaktionen der PKK, z. B. gegen ansässige rechtsnationale Türken oder Anhänger der Regierungspartei AKP und ihren Einrichtungen, waren in MV nicht zu verzeichnen.

Islamismus / Islamistischer Terrorismus

Der islamistische Terrorismus stellt weiterhin die größte Gefahr für die innere Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland dar.

Der Salafismus ist in Deutschland und zahlreichen anderen Ländern Europas nach wie vor eine dynamisch wachsende, islamistische Bewegung. Es wurde mit Stand Dezember 2017 in Deutschland ein Potential von 10.800 Salafisten ausgemacht. Im Dezember 2016 belief sich diese Zahl noch auf 9.700 Personen. Im Land Mecklenburg-Vorpommern ist diese Zahl im gleichen Zeitraum von 85 auf 130 gestiegen. Die angespannte Bedrohungslage blieb auch 2017 bestehen.

Mecklenburg-Vorpommern ist Teil des allgemeinen Gefahrenraumes. Dies wurde im Jahre 2017 vor allem durch die beiden verhinderten Anschläge deutlich:

Am 17. August 2017 wurden die in Güstrow lebenden bosnischen Islamisten und Terrorverdächtigen Amir H. und Emir H. gemäß § 58a Aufenthaltsgesetz in ihr Heimatland abgeschoben. Die Brüder waren den Sicherheitsbehörden bereits seit mehreren Jahren als Angehörige der gewaltbereiten salafistischen Szene bekannt und hatten sich u. a. von Mitte 2014 bis 2016 als Verantwortliche und Organisatoren an der im November 2016 verbotenen Koranverteilaktion „LIES!“ beteiligt.

Im Juli 2017 leitete die Generalbundesanwaltschaft in Karlsruhe gegen die beiden Brüder Amir H. und Emir H. ein Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat gemäß § 89a StGB ein, da Hinweise vorlagen, dass die Beschuldigten in die Vorbereitung eines Terroranschlages involviert waren.

Am 31. Oktober 2017 wurde der syrische Staatsangehörige Yamen A. wegen des Verdachts der Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat gemäß § 89a StGB in Schwerin festgenommen. Er ist dringend verdächtigt, die Begehung eines islamistisch motivierten Terroranschlags mittels eines selbstgebauten Sprengsatzes geplant und bereits konkret vorbereitet zu haben. Er war offenbar fest entschlossen, hunderte von Menschen in den Tod zu reißen.

Auch aufgrund der konsequenten Arbeit des Verfassungsschutzes unseres Landes konnte der Sachverhalt näher aufgeklärt und letztlich der Gefährder durch einen Zugriff der GSG 9 festgenommen und alle Bestandteile des Sprengsatzes in seiner Wohnung in Schwerin sichergestellt werden. Der Beschuldigte befindet sich nach wie vor in Untersuchungshaft. Am 26. Juli hat vor dem Staatsschutzsenat des hanseatischen Oberlandesgerichts in Hamburg der Gerichtsprozess begonnen. Bislang sind 19 Verhandlungstermine angesetzt.

Spionageabwehr und Wirtschaftsschutz

Die Bearbeitung von Spionageaktivitäten und der Wirtschaftsschutz sind Aufgaben, die vorrangig von den Bundessicherheitsbehörden wahrgenommen werden. Dennoch hat auch der Verfassungsschutz unseres Landes hier wichtige Mitwirkungspflichten. Die spektakulären Fälle der letzten Jahre, wie der Cyberangriff auf den Bundestag – der Russland zugeschrieben wird – und auf andere staatliche Stellen, aber insbesondere auch die umfangreichen Aktivitäten Chinas auf dem Sektor der Wirtschaftsspionage in Deutschland, weisen auf wachsende Handlungsnotwendigkeiten hin.

Die chinesischen Aktivitäten müssen im Zusammenhang mit dem sogenannten Seidenstraßenprojekt und der dazu erlassenen Staatsdoktrin, sich bis zum Jahre 2049 als weltweit führende Wirtschaftsmacht zu etablieren, gesehen werden.

Für die Unternehmen im Lande ist der Verfassungsschutz Ansprechpartner in Fragen des präventiv ausgerichteten Wirtschaftsschutzes und bietet fachbezogene Beratung und Sensibilisierung über die Gefahren von Spionage und Sabotage an. Zur Kontaktaufnahme steht unter anderem eine gesonderte E-Mail-Adresse zur Verfügung (sh. Verfassungsschutzbericht 2017, Seite 131.)

Den gesamten Verfassungsschutzbericht 2017 finden Sie als Download unter „verfassungsschutz-mv.de“.

Pressemitteilung / Ministerium für Inneres und Europa M-V