Verfassungsklage gegen Verwaltungsmodernisierungsgesetz ist politisches Extragetöse vor der Landtagswahl

Neuerliche Wiederholung macht altbekannte Argumente und Legenden nicht stichhaltiger
Die Verfassungsklage der CDU-Landtagsfraktion M-V gegen das im April 2006 vom Landtag verabschiedete Verwaltungsmodernisierungsgesetz – eine Woche vor der Wahl zum Landtag – hält der kommunalpolitische Sprecher der SPD-Landtagsfraktion Mecklenburg-Vorpommern, Heinz Müller, für politisches Extragetöse.

„Die SPD-Fraktion ist sich sicher, dass die Klagen im Sande verlaufen werden“, so Müller. Renommierte Verfassungsrechtler wie Prof. Dr. Wilfried Erbguth von der Uni Rostock und Prof. Dr. Hans-Peter Bull von der Uni Hamburg haben die Verfassungsmäßigkeit des Verwaltungsmodernisierungsgesetzes einschließlich der Kreisgebietsreform jeweils in unabhängigen Stellungnahmen und Gutachten begründet.

„Es bleibt abzuwarten, wie die CDU-Fraktion mit der jetzt eingereichten Klage nach der Wahl umgehen wird“, so Müller abschließend.