Verfassungsgerichtsurteil zu Rundfunkgebühren

Der Vorsitzende der CDU-Landtagsfraktion, Dr. Armin Jäger, sieht nach dem heutigen Urteil des Bundesverfassungsgerichtes zur Rundfunkfinanzierung eine Neuordnung des Rundfunkgebührensystems mehr denn je auf der politischen Tagesordnung.

„Auch wenn das Urteil den öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten im konkret beklagten Fall Recht gibt, so zeigen die Verfassungsrichter doch einen deutlichen Spielraum der Länder auf, um eine angemessene und sozialverträgliche Gebührenfestsetzung zu erreichen. So stellen die Richter u. a. fest, dass die Länder hinter den Gebührenempfehlungen der Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten (KEF) zurückbleiben können, um die Rundfunkteilnehmer nicht unangemessen zu belasten. Die Rolle der Länder als Anwalt der Gebührenzahler wird damit gestärkt“, zeigte sich der CDU-Fraktionsvorsitzende zufrieden.

Nach den Worten von Dr. Armin Jäger sei der öffentlich-rechtliche Rundfunk, der sich qualitativ von privaten Rundfunkangeboten abhebt, in Deutschland fest etabliert und gewollt. Auch sei die Finanzierung über Gebühren sinnvoll.

„Gebühren sind allerdings nach dem Kostendeckungsprinzip so zu erheben, dass nur das zwingend Erforderliche finanziert wird. Deshalb ist – wie von der EU-Kommission bei der im April erfolgten Einstellung des Verfahrens gegen ARD und ZDF angemahnt – die Ausgestaltung des Programmauftrages gesetzlich neu zu definieren. Dies ist die Aufgabe der zuständigen Bundesländer. Sie müssen sicherstellen, dass die Auflagen der EU erfüllt werden, um das öffentlich-rechtliche System im föderalen Kontext der Bundesrepublik Deutschland dauerhaft zu sichern. In diesem Zusammenhang geht es nicht allein um die Konkretisierung des Programmauftrages, sondern auch um Werbung und E-Commerce im öffentlich-rechtlichen Rundfunk.

Es ist zu begrüßen, dass das Bundesverfassungsgericht noch einmal klar gestellt hat, dass bei der Gebührenfestsetzung letztlich medienpolitische und programmliche Erwägungen keine Rolle spielen dürfen. Umso wichtiger wird es sein, den künftigen Programmauftrag klar und eindeutig zu fassen.

Für mich steht weiter fest, dass wir eine langfristig rechtlich sichere und von der Bevölkerung akzeptierte Gebührenberechnung und -erhebung brauchen. Eine durch den ARD-Vorsitzenden Fritz Raff angeregte Indexierung der Gebühr würde letztlich durch einen Automatismus der Gebührensteigerung die Legitimation weiter unterhöhlen und ist deshalb nicht sinnvoll. Klar ist auch, dass die Landtage nicht zu bloßen Abnickvereinen für die KEF-Empfehlung verkommen dürfen“, unterstrich der CDU-Fraktionsvorsitzende abschließend.