Verfassungsgericht beschäftigt sich mit Wahl des Landesrechnungshof-Vize

Die Linksfraktion hat heute beim Landesverfassungsgericht Greifswald Klage gegen die Wahl des Vizepräsidenten des Landesrechnungshofes eingereicht.
Zugleich wurde beantragt, dem Ministerpräsidenten im Wege einer einstweiligen Anordnung zu untersagen, Herrn Reinhard Arenskrieger zum Vizepräsidenten des Landesrechnungshofes zu ernennen.

„Wir fechten die Wahl an, weil der Vorschlag der Landesregierung vom Landtag nicht die erforderliche Mehrheit erreicht hat“, erklärte Holter am Freitag. Nach Auffassung der Linksfraktion war der so genannte zweite Wahlgang verfassungswidrig. „Es kann doch nicht rechtens sein, dass der Landtag unter Umständen so lange wählt, bis das Ergebnis ‚passt’“, so Holter.

Die Entscheidung des Verfassungsgerichts hat für die Linksfraktion über den Einzelfall hinaus grundsätzliche Bedeutung. „Es geht auch um die Rechte des Parlaments und die Stellung des Landesrechnungshofes als unabhängige oberste Landesbehörde“, so Holter.