Vereinfachung des Vergaberechts wird seriöse Unternehmen stärken

Der Vorsitzende der CDU-Landtagsfraktion, Dr. Armin Jäger, und der Vorsitzende der CDU Mecklenburg-Vorpommern, Jürgen Seidel, haben sich in Zusammenhang mit der Debatte um ein Landesvergabegesetz für eine Vereinfachung des sehr komplizierten Vergaberechts in Mecklenburg-Vorpommern ausgesprochen.

„Wir brauchen im Interesse der Unternehmen eine Vereinfachung des sehr komplizierten Vergaberechts. Wir müssen bei der anstehenden Vergaberechtsreform Verbesserungen insbesondere für den Mittelstand erreichen. Mehr Aufträge für den Mittelstand bedeuten grundsätzlich auch Chancen auf höhere Entlohnung für die dort Beschäftigten. Ziel muss es sein, dass im Rahmen der Ausschreibung von öffentlichen Leistungen die bestehenden rechtlichen Möglichkeiten bei der Vergabe von Aufträgen besser genutzt werden, um die Teilhabe kleiner und mittelständischer Betriebe der Region am Wettbewerb zu gewährleisten. Dazu ist es erforderlich sicherzustellen, dass nicht grundsätzlich der billigste Anbieter genommen wird, sondern sich das wirtschaftlichste Angebot durchsetzt“, so Jürgen Seidel.

„Beim Vergaberecht handelt es sich nicht allein um Landesrecht. Auch Bundesrecht und europäisches Recht sind zu beachten. Die Regeln des Bundes im Tarifvertragsgesetz und im Arbeitnehmerentsendegesetz setzen einen umfassenden und erschöpfenden Rahmen. Von besonderer Bedeutung ist die jüngste Entscheidung des Europäischen Gerichtshofes gegen das niedersächsische Vergabegesetz. Durch die Entscheidung des Europäischen Gerichtshofes hat sich die Ausgangslage verändert. Wir dürfen kein Gesetz machen, das der Entscheidung des Gerichtshofes widerspricht oder zu weiterer Verwirrung in dieser Frage führen kann“, unterstrich Dr. Armin Jäger.

„Wir werden in der Koalition einen Weg finden, der die Position seriöser Unternehmer im Wettbewerb stärkt und Dumpingangebote künftig ausschließt“, kündigte Jürgen Seidel an.

Hinweis:
Der EuGH hatte in einer Entscheidung Anfang April die Regelung des Landes Niedersachsen für mit dem EU-Recht unvereinbar erklärt, wonach „Aufträge für Bauleistungen nur an solche Unternehmen vergeben werden dürfen, die sich schriftlich verpflichten, ihren Arbeitnehmern mindestens das tarifvertraglich vorgesehene Entgelt zu zahlen.“