ver.di begrüßt Mindestschutz für unstetig Beschäftigte

Frank Werneke: Gut, dass die Koalition für prekäre Beschäftigungsformen eine soziale Absicherung schafft …

FWGDie Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) begrüßt, dass der Deutsche Bundestag heute den Weg für so genannte ‚unstetig Beschäftigte‘ frei macht zu einer verkürzten Anwartschaft auf Arbeitslosengeld I (Alg I). Demnach reichen den Betroffenen etwa im Kultur- und Medienbereich unter bestimmten Voraussetzungen künftig sechs Monate Beschäftigungszeit innerhalb von zwei Jahren aus, um einen Anspruch auf Alg I zu erreichen.

Zu den Voraussetzungen gehört, dass die unstetige Beschäftigung überwiegend nur kürzer als sechs Wochen andauern darf und die Einkünfte pro Jahr 30.240 Euro nicht übersteigen. Das Gesetz soll für drei Jahre gelten und währenddessen auf seine Wirkung überprüft werden.

„Es ist gut, dass die Koalition noch in dieser Legislaturperiode für die prekärsten Beschäftigungsformen eine soziale Absicherung schafft“, betont der stellvertretende ver.di-Vorsitzende Frank Werneke. Die Regierung greife damit eine seit langem von ver.di eingebrachte Forderung auf. „Für viele Betroffene im Rundfunk-, Film- und Kulturbereich läuft die jetzige Regelung allerdings ins Leere“, stellte Werneke klar.

Am Donnerstag hatten bereits Koalitionspolitiker wie der Bundesbeauftragte für Kultur und Medien, Bernd Neumann, oder Angelika Krüger-Leissner, stellv. Vorsitzende des Ausschuss für Arbeit und Soziales, diese Auffassung geteilt. Man sei sich einig, dass die Verbesserung ein guter erster Schritt sei, aber auch, dass gerade für projektartige Arbeit im Film-, Kultur- und Medienbereich eine längere Beschäftigungsdauer als sechs Wochen üblich sei, hieß es.

Zudem kritisiert ver.di, dass die Verdienstgrenze doppelt so hoch liegen müsste, weil ein mittleres Einkommen für überwiegend befristet Beschäftigte nicht ausreicht, um das erhöhte Arbeitslosigkeitsrisiko finanziell zu überbrücken – zumal bis zu einer Jahresbeitragsbemessungsgrenze von mehr als 60.000 Euro den proportional steigenden Beiträgen keine Leistung gegenüberstehen wird.

„Das geplante Evaluierungsverfahren wird zeigen, dass große Teile der Film- und Kulturschaffenden nicht von den Neuregelungen profitieren können. Auf dieser Grundlage werden wir die künftige Bundesregierung zu einer gesetzlichen Nachbesserung auffordern“, erklärte Werneke.

F.: Frank Werneke / ver.di.