Verbraucherzentrale erfasst unlautere Werbeanrufe

Angaben werden online oder schriftlich gesammelt

Die Verbraucherzentralen rufen bundesweit Verbraucher auf, lästige Werbeanrufe zu melden. Angaben zum Zeitpunkt und Inhalt solcher Anrufe können den Beratungsstellen der NVZ oder online unter www.nvzmv.de mitgeteilt werden.

Lästige Werbeanrufe zu jeder Tageszeit nerven viele Verbraucher – nach dem Eindruck der Verbraucherzentralen obwohl die Bundesregierung im August vergangenen Jahres ein Gesetz gegen unlautere Telefonwerbung in Kraft setzte. Danach können Werbeanrufe ohne ausdrückliche vorherige Einwilligung oder mit unterdrückter Rufnummer als Ordnungswidrigkeiten geahndet werden. Zwar verhängte die Bundesnetzagentur seitdem bereits Bußgelder in Höhe von 500.000 Euro, doch offenbar bringt das Geschäft mit unzulässigen Vertragsanbahnungen per Telefon weit mehr ein.

Opfer sind häufig gerade jene Verbraucher, die sich aus Gutmütigkeit  in Gespräche verwickeln lassen. Seit Monaten suchen in den Verbraucherberatungsstellen beispielsweise immer wieder Senioren Rat, denen für telefonisch untergeschobene Lottoverträge Monat für Monat Beträge vom Konto abgebucht werden. Viele können das erst mit Hilfe der Berater mühsam beenden.

Die Verbraucherschützer hatten von Anfang an ein konsequenteres Gesetz gegen unerlaubte Telefonwerbung gefordert. Telefonische Vereinbarungen mit nachhaltiger Wirkung sollten erst wirksam werden, wenn der Angerufene sie schriftlich bestätigt hat. Die Verbraucherzentralen rufen noch bis Ende Juni 2010 bundesweit auf, bei Werbeanrufen Angaben, wie Zeitpunkt, Inhalt und möglichst auch die Rufnummer zu notieren und mitzuteilen.

Mit diesen Informationen können Verbraucherschützer und Bundesnetzagentur den auffälligsten unseriösen Anbietern das Handwerk legen und die Forderung nach gesetzlichen Verschärfungen unterstreichen.