Verbraucherinformation von besonderer Bedeutung

Minister Backhaus: Echte Wahlfreiheit nur durch konsequente Kennzeichnung

„Das Beispiel der Gentechnik zeigt, dass neue Technologien zu Beginn des 21. Jahrhunderts keine Selbstläufer mehr sind. Je weiter die in ungewisses Neuland vorstoßen, desto kritischer wird in naturwissenschaftlichen Kreisen, aber auch seitens der Verbraucherinnen und Verbraucher nach Art, Ausmaß und Verantwortbarkeit der Risiken für den Menschen und die Umwelt gefragt. Der technische Fortschritt  wird begründet oder unbegründet in Zweifel gezogen. Dies spiegelt sich auch im Anbauverbot von gentechnisch verändertem Mais seit 2009 wider“, sagte der Minister für Landwirtschaft, Umwelt und Verbraucherschutz Dr. Till Backhaus heute in Schwerin in einer Rede zum Thema „Klare Kennzeichnung von Lebens- und Futtermitteln mit gentechnisch veränderten Organismen“.

Gerade aber, weil diese durchaus berechtigten Zweifel vorhanden seien, kommt der Verbraucherinformation eine besondere Bedeutung zu. „Die Landesregierung nimmt die Ängste und Besorgnisse der Bevölkerung sehr ernst. Die Sicherheit der menschlichen Gesundheit und der Umwelt hat oberste Priorität“, betonte Minister Backhaus. Entscheidend sei, dass die Wahlfreiheit der Verbraucher und Landwirte sowie die Koexistenz der verschiedenen Bewirtschaftungsformen gewahrt werden. Diese Wahlfreiheit könne nur über den Weg eindeutiger und klarer Kennzeichnungsregeln hergestellt werden. „Nur so haben die Verbraucher auch tatsächlich die Möglichkeit, selbst über die Verwendung gentechnisch veränderter Erzeugnisse zu entscheiden“, sagte der Minister.

Die europäischen und nationalen Kennzeichnungsregeln für gentechnisch veränderte Lebens- und Futtermittel seien dabei jedoch wenig vertrauensbildend. Für sie gäbe es zu viele Ausnahmetatbestände, außerdem gelten sie nur für Lebens- und Futtermittel und fehlen völlig bei Arzneimitteln und Textilien.

„Für echte Wahlfreiheit ist eine konsequente Verfahrenskennzeichnung notwendig“, machte Umweltminister Backhaus deutlich und verwies auf die verschiedenen Aktivitäten Mecklenburg-Vorpommerns:

Mecklenburg-Vorpommern hat bereits 2008 erfolgreich eine Bundesratsentschließung für eine Anpassung verpflichtender Kennzeichnungsregelungen im Bereich Gentechnik eingebracht. Danach sollte ein Lebensmittel nur dann als ,gentechnikfrei“ bzw. ,ohne Gentechnik“ bezeichnet werden dürfen, wenn über den gesamten Produktionsprozess – das heißt über alle Herstellungs- und Verarbeitungsstufen hinweg – keine Stoffe zum Einsatz kamen, die unter Zuhilfenahme gentechnischer Methoden hergestellt wurden.

Ferner wurde die Bundesregierung – auch auf Initiative von M-V – vom Bundesrat gebeten, auf europäischer Ebene darauf hinzuwirken, dass die Ausnahmetatbestände für den Einsatz von gentechnisch veränderten Organismen auf Lebensmittelzusatzstoffe und Futtermittelzusatzstoffe sowie Tierarzneimittel beschränkt werden. Diese sollten auch nur dann gelten, wenn für diese Stoffe oder Tierarzneimittel keine gentechnikfreien Alternativen auf dem Markt erhältlich sind.

Zuletzt hatte das Bundesratsplenum am 24. September 2010 einer Initiative Mecklenburg-Vorpommerns zugestimmt, die das Ziel einer umfassenden Kennzeichnung hatte.

„Im Übrigen hatten wir den Bund bereits während der deutschen EU-Ratspräsidentschaft aufgefordert, sich für die Umsetzung einer transparenteren Kennzeichnungsregelung von gentechnisch veränderten Lebens- und Futtermitteln einzusetzen. Leider wurde der Vorschlag nicht umgesetzt. Auch jetzt hat die Bundesregierung bei der Europäischen Kommission kein Gehör finden können. Ich nehme die Beschlussempfehlung zum Anlass, mich zum wiederholten Mal an Frau Aigner zu wenden, damit endlich Klarheit hergestellt wird“, so Umwelt- und Landwirtschaftsminister Backhaus.

Quelle: Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und Verbraucherschutz