Verbesserung der Gewässergüte durch Koalitionsfraktionen gesichert

Ute Schildt / Beate Schlupp: Verbesserung der Gewässergüte durch Koalitionsfraktionen gesichert – Grundwasserschutz im Interesse der Menschen

Der Erhalt der Ressource Trinkwasser ist Bestandteil der Daseinsfürsorge und erfordert den Schutz und die Pflege von Gewässern. Dazu gehören Maßnahmen zur Verbesserung der Wassergüte in chemischer und biologischer Hinsicht wie auch Renaturierungsvorhaben. Für die Finanzierung dieser wichtigen staatlichen Aufgaben wird u. a. das Wasserentnahmeentgelt erhoben. Dieses Entgelt ist von den Wasserversorgern zu entrichten, wenn sie Wasser aus Grundwasser entnehmen. Es geht nicht in den allgemeinen Haushalt ein, sondern wird ausschließlich zweckgebunden für Maßnahmen zur Verbesserung der Wassergüte verwendet.

„Um die Sicherung der Trinkwasserqualität auch in Zukunft gewährleisten zu können, soll der Betrag des Wasserentnahmeentgelts ab dem ab 1. Januar 2010 um 3,2 Cent erhöht werden. Konkret bedeutet die geplante Erhöhung bei einem durchschnittlichen jährlichen Wasserverbrauch von 35 Kubikmetern pro Kopf in Mecklenburg-Vorpommern eine Mehrbelastung der Verbraucher um 1,12 Euro pro Kopf und Jahr.

SPD und CDU halten diese moderate Erhöhung für angemessen, um die langfristige Versorgung der Menschen in Mecklenburg-Vorpommern mit qualitativ hochwertigem Trinkwasser zu sichern“, so die stellvertretende Fraktionsvorsitzende der SPD-Landtagsfraktion, Ute Schildt und die stellvertretende Fraktionsvorsitzende der CDU-Landtagsfraktion, Beate Schlupp.

Jutta Hackert