Verabschiedung des Ladenöffnungsgesetzes

Verabschiedung des Ladenöffnungsgesetzes in der Juni-Sitzung des Landtages steht nichts mehr im Wege

Änderungsantrag der Koalitionsfraktionen liegt Wirtschaftsausschuss und Landtagsfraktionen vor – Erwartung an schnelle Umsetzung des Gesetzes nach Verabschiedung im Landtag

Nach den abschließenden Feinabstimmungen innerhalb der Koalitionsfraktionen von SPD und CDU liegt dem Wirtschaftsausschuss des Landtages nunmehr eine geänderte Fassung des neuen Ladenöffnungsgesetzes vor. Dr. Gerd Zielenkiewitz, Obmann der SPD im Wirtschaftsausschuss, sieht nun keine Hindernisse mehr, das Gesetz in der Junisitzung des Landtages in zweiter Lesung zu verabschieden.

Die nun ausformulierten Eckpunkte des Gesetzes sind:
– Verkauf zulässig von Montag bis Freitag ohne zeitliche Begrenzung, Sonnabends von 0.00 Uhr bis 22.00 Uhr;
– Verkauf zulässig aus besonderem Anlass an vier Sonntagen im Jahr, die keine gesetzlichen Feiertage sind;
– umfangreiche Beschäftigtenschutzregelungen;
– erweiterte Bäderregelung;
– Sonntagsregelungen für Gemeinden in Nähe zu Grenzübergangsstellen zu Polen;
– kein Verkauf in Zeiten, zu denen Gottesdienste stattfinden.

Zielenkiewitz ist sich sicher, dass das Gesetz nach dem Beschluss des Landtages auch schnell in Kraft treten kann. „Die Abgeordneten haben gezeigt, dass sie aus Verhandlungsergebnissen zügig ein ordentliches Gesetz machen konnten. Das Wirtschaftsministerium ist darauf vorbereitet, das Gesetz nach der Verabschiedung im Landtag schnell umzusetzen – im Sinne der Verbraucher, der Händler, aber nicht zuletzt auch der Beschäftigten!“

Zielenkiewitz abschließend: „Mit dem neuen Ladenöffnungsgesetz wird die Wettbewerbsgleichheit zu den benachbarten Bundesländern hergestellt. Die im Vorfeld sorgfältig durchgeführten Beratungen waren wichtig und nötig!“