Urteilsverkündung des Landesverfassungsgerichts zum Finanzausgleichsgesetz

Caffier: Umlandumlage muss nach gründlicher Analyse in ihrer Ausgestaltung neu gefasst werden

Heute hat das Landesverfassungsgericht Mecklenburg-Vorpommern die Regelung des Finanzausgleichsgesetzes, nach der Gemeinden im Stadt-Umland-Raum eine Umlage an die Kernstädte zu zahlen haben, für verfassungswidrig erklärt.

„Ich akzeptiere das Urteil des Landesverfassungsgerichtes und die damit geschaffene Rechtsklarheit. Unser Ansatz einer finanziellen Beteiligung der Gemeinden im Stadt-Umland-Raum an den Infrastrukturkosten der Kernstädte im Rahmen des kommunalen Finanzausgleiches ist ein Fortschritt. Nun muss nach gründlicher Analyse und Auswertung der Entscheidung des Gerichtes die Umlandumlage in ihrer Ausgestaltung neu gefasst werden“, erläutert Innenminister Lorenz Caffier.

Mit der Einführung der Umlage sollte ein Weg gefunden werden, den besonderen Problemlagen zwischen den Kernstädten und ihren „Speckgürteln“ durch einen finanziellen Ausgleich zu begegnen. So sollten Kosten für Infrastruktureinrichtungen, die insbesondere auch den Bürgern der Umlandgemeinden zugutekommen, von diesen Gemeinden auf pauschalem Weg mitfinanziert werden. Insbesondere die Finanzierung der Einrichtungen wie zum Beispiel die Musikschulen, Theater, Bibliotheken aber auch Frauenhäuser und Sportstätten wäre damit auf breitere Schultern verteilt worden.

Insgesamt mussten die Gemeinden der Stadt-Umland-Räume von Rostock, Schwerin, Neubrandenburg, Stralsund, Greifswald und Wismar jährlich zwischen 4,3 und 4,5 Mio. EUR aufbringen. Die Höhe der Umlage bemaß sich nach der finanziellen Leistungsfähigkeit der Gemeinden und wäre in 2012 von 81 Gemeinden in den Umlandräumen zu zahlen gewesen.

Quelle: Innenministerium MV